Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Teamleader Focus

Jeroen De Wit
Teamleader möchte so vielen KMUs wie möglich dienen und ihnen dabei behilflich sein, intelligenter zu arbeiten. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt Teamleader auf sorgfältig ausgewählte und streng geschulte Vertriebspartner. Alle Vertriebspartner stehen unter ständiger Beurteilung, um sicherzustellen, dass dem Endbenutzer ein qualitativ hochwertiger Service zur Verfügung gestellt wird.
Jeroen De Wit, CEO von Teamleader

Jedem, der eine Lizenz auf die Lösung durch einen der Vertriebspartner von Teamleader erhält (hiernach als „Endbenutzer“ bezeichnet) wird diese Endbenutzerlizenzvereinbarung (hiernach als „Vereinbarung“ bezeichnet) vorgelegt. Diese Vereinbarung erläutert, was der Endbenutzer erwarten kann, wenn er die Online-Software-Lösung von Teamleader verwendet. Zur gleichen Zeit legt sie die Bestimmungen fest, die Endbenutzer einhalten müssen, um mit der Nutzung der Lösung fortfahren zu können.

1. Über Teamleader

Company details Teamleader NV DE

In dieser Vereinbarung werden wir uns selbst als „TEAMLEADER“, „Wir“ und „Uns“ bezeichnen.

TEAMLEADER ist Entwickler und Eigentümer einer Online-Software-Lösung, die das Online-Management und die Zusammenarbeit erleichtert, und u. a. aus CRM-System, Agenda, Angebotsmanagement, API, Projektplanungsmodul, Abrechnungsmodul, Ticketing und Voice-over-IP besteht.

Wir werden uns auf unsere Online-Software-Lösung als die „Lösung“ beziehen.

2. Allgemeine Bestimmungen

Diese Vereinbarung ist ein rechtmäßiger Vertrag zwischen TEAMLEADER und Ihnen, entweder als Einzelperson oder als Unternehmen. Jede kommerzielle Beziehung zwischen TEAMLEADER und dem Endbenutzer unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie in dieser Vereinbarung dargelegt. Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen einer juristischen Person akzeptieren, sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie über die Macht und die Befugnis verfügen, diese Person an diese Bedingungen zu binden, und Verweise auf „Sie“ hierin beziehen sich sowohl auf Sie, den einzelnen Endbenutzer, wie auch die juristische Person, in deren Namen Sie diese Vereinbarung akzeptieren.

Jeder Endbenutzer muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung gründlich lesen, bevor er auf die Lösung zugreift oder sie nutzt. Zusätzlich zu dieser Vereinbarung wird vom Endbenutzer auch erwartet, dass er der Datenverarbeitungsvertrag zustimmt und sich unsere Datenschutzerklärung durchliest.

TEAMLEADER steht es frei, diese Vereinbarung zu jeder Zeit und nach seinem eigenen Ermessen zu ändern. Wenn TEAMLEADER Änderungen an dieser Vereinbarung vornimmt, wird TEAMLEADER Sie innerhalb einer angemessenen Frist vor der Umsetzung der geänderten Bedingungen per E-Mail, über eine Ankündigung auf seiner Lösung und/oder durch die Aktualisierung des Datums oben auf diesem Dokument informieren. Wir regen Sie an, diese Vereinbarung und alle anderen geltenden Policen und Richtlinien regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die Geschäftsbedingungen verstehen, die für Ihre Nutzung der Lösung gelten. Ihre fortdauernde Nutzung der Lösung nach der Benachrichtigung über die Änderungen bedeutet, dass Sie die Änderungen akzeptieren und ihnen zustimmen.

3. Registrierung

Bei der Registrierung erstellt der Endbenutzer ein persönliches Profil (hiernach als „Konto“ bezeichnet). Der Endbenutzer muss korrekte, wahrheitsgetreue, aktuelle und vollständige Informationen bereitstellen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endbenutzers, veraltete Informationen in seinem Konto zu korrigieren oder zu löschen. 

Jedes Konto ist absolut individuell, persönlich und vertraulich. Der Endbenutzer muss die Vertraulichkeit des Kontos wahren, einschließlich seiner Logindetails, wie z. B. das Passwort. Der Endbenutzer ist allein für alle Handlungen und Tätigkeiten verantwortlich, die über sein Konto durchgeführt werden. Der Endbenutzer kann ohne das ausdrückliche Einverständnis von TEAMLEADER sein Konto nicht an Dritte übertragen.

4. Lizenz

4.1 Allgemein

Der Einhaltung der Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung unterliegend, gewährt TEAMLEADER jedem Endbenutzer ein weltweites, limitiertes, widerrufbares und nicht exklusives Recht auf Zugang, Nutzung und Anzeige der Lösung allein für den Zweck der Unterstützung der internen Geschäftstätigkeiten des Endbenutzers (kurz: die „Lizenz“).

4.2 Dauer

Die Lizenz, die mit dieser Vereinbarung gewährt wird, ist unbefristet. Die Lizenz wird für einen Monat oder ein Jahr gewährt, je nach Fall, und wird automatisch erneuert, sofern sie nicht vor dem Erneuerungsdatum aus welchem Grund auch immer gekündigt wird (siehe Art. 5).

4.3 Einschränkungen

Der Endbenutzer hat nicht das Recht, die Lösung zu verkaufen, erneut zu veröffentlichen, umzuverteilen, zu lizenzieren oder auf eine andere Weise an einen Dritten zu übertragen, ohne zuvor das schriftliche Einverständnis von TEAMLEADER einzuholen.

Zudem sollte der Endbenutzer Abstand nehmen von jedweder Aktion, die eine schädliche Auswirkung auf die ordentliche Funktionsweise und die Sicherheit der Lösung und die anderen Endbenutzer hat oder haben könnte. Die Verwendung der Lösung darf nicht gegen die Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, die geltenden Gesetze, die Rechte Dritter und/oder den allgemein akzeptierten Internet-Verhaltenskodex verstoßen.

Die folgenden Handlungen sind strengstens untersagt:

  • Verwendung von Softwareprogrammen, die sich auf die Sammlung und Erfassung von Daten konzentrieren. Dies umfasst, ist aber nicht darauf beschränkt: Spider, Crawler, Roboter oder ähnliche Software.
  • Die Verwendung der Lösung und ihrer Daten für Spams, Kettenbriefe, Junkmails und/oder ähnliche Varianten.
  • Das Stalken anderer Endbenutzer und/oder der Versuch diese von politischen und/oder religiösen Ansichten zu überzeugen.
  • Die Verletzung des vertraulichen Charakters des Kontos des Endbenutzers oder der Zugriff auf Konten anderer Endbenutzer ohne deren Genehmigung.
  • Die Verwendung einer falschen oder fremden Identität und/oder von Daten bei der Registrierung.
  • Die Beteiligung anderer oder Autorisierung zur Beteiligung anderer, an der Nachkonstruktion, Demontage oder Dekompilierung der Lösung.
  • Die Verbreitung von unaufgeforderten und/oder jedweder Form von Werbemitteilungen durch die Lösung, einschließlich Junkmail, Spam und Kettenbriefe.

Die obige Aufzählung ist in keiner Weise vollständig.

Der Endbenutzer hat die Fähigkeit, digitalen Inhalt auf der Lösung hochzuladen. Wir sind zuversichtlich, dass diese Möglichkeit nur auf eine nützliche und angemessene Weise genutzt werden wird.

Es ist auf keinen Fall erlaubt, den folgenden Inhalt auf die Lösung hochzuladen:

  • Jegliche Art von Inhalt, die als unangemessen oder ungesetzlich angesehen werden könnte, aufgrund seiner illegalen, ungesetzlichen, schädlichen, beleidigenden, irreführenden, bedrohenden, obszönen, pornographischen, offensiven oder rassistischen Natur und/oder allgemeiner formuliert, aufgrund seines Konflikts mit der öffentlichen Moral oder der öffentlichen Ordnung. Dieser Inhalt muss nicht unbedingt mit dem geltenden Gesetz oder den Rechten Dritter in Konflikt stehen, um als unangemessen angesehen zu werden.
  • Inhalte, die die Rechte auf geistiges Eigentum und das Recht auf das eigene Bild von TEAMLEADER, anderen Endbenutzern und/oder Dritten verstoßen.
  • Inhalte fördern, die das Ergebnis sind von, oder sich beziehen auf und/oder die Ausführung eines kriminellen, strafrechtlichen Vergehens.
  • Inhalte, die dem Endbenutzer oder TEAMLEADER schaden könnten, oder schaden, wie z. B., aber nicht darauf beschränkt, schädliche Software, wie z. B. Computerviren, Malware, Worms, Trojaner und Cancelbots.

Die obige Aufzählung ist in keiner Weise vollständig.

4.4 Maßnahmen

TEAMLEADER kann alle erforderlichen und vernünftigen Maßnahmen ergreifen, wenn der Endbenutzer gegen diese Vereinbarung, die geltenden Gesetze, die Rechte Dritter oder den allgemein akzeptierten Internet-Verhaltenskodex verstößt. TEAMLEADER behält sich eine große Wertsteigerungsspanne vor, um Maßnahmen zu ergreifen und den Umfang der Maßnahme zu bestimmen. Maßnahmen werden immer in einer Verhältnismäßigkeit zur Verletzung stehen.

TEAMLEADER hat die Möglichkeit, den Zugriff des Endbenutzers auf die Lösung vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen. Zudem hat TEAMLEADER die Möglichkeit, die Lizenz des Endbenutzers für die Lösung dauerhaft zu kündigen (siehe Art. 5).

Wenn die Situation es erfordert, können die oben erwähnten Maßnahmen ohne vorherige Warnung ergriffen werden. Der Endbenutzer hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die ergriffenen Maßnahmen.

Falls der Endbenutzer der Ansicht ist, dass die ergriffene Maßnahme unangemessen oder unbegründet ist, muss er TEAMLEADER innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen, nachdem die Maßnahme ergriffen wurde, darüber informieren.

5. Kündigung

5.1 Kündigung durch den Endbenutzer

Der Endbenutzer hat das Recht, seine Lizenz jederzeit während der Laufzeit zu kündigen. Der Endbenutzer sollte den Vertriebspartner, der die Lizenz in seinem Namen bestellt hat, schriftlich informieren. Damit die Lizenz zum Verlängerungsdatum nicht automatisch verlängert wird, muss TEAMLEADER vom Vertriebspartner über den Wunsch des Endbenutzers informiert werden, seine Lizenz vor dem Verlängerungsdatum zu kündigen. Dem Endbenutzer ist bekannt, dass er für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Kündigung der Lizenz auf den Vertriebspartner angewiesen ist, und er akzeptiert, dass er für die rechtzeitige schriftliche Kündigung gegenüber dem Vertriebspartner verantwortlich ist.

Nach Kündigung der Lizenz liegt es in der alleinigen Verantwortung des Endbenutzers, alle Daten des Endbenutzerkontos über die verfügbaren Export-Tools zu exportieren. Der Endbenutzer akzeptiert, dass dieser Export vor Ablauf der aktuellen Lizenzdauer erfolgen muss, da TEAMLEADER das Konto des Endbenutzers an diesem Tag deaktiviert und der gesamte Zugriff auf die Lösung beendet wird. TEAMLEADER kann unter keinen Umständen für den Verlust von Daten des Endbenutzers aufgrund eines verspäteten Exports haftbar gemacht werden.

5.2 Kündigung durch TEAMLEADER

Unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsbehelfe, die TEAMLEADER gegen den Endbenutzer haben kann, kann TEAMLEADER die Vereinbarung mit dem Endbenutzer jederzeit und ohne rechtlichen Eingriff unter den folgenden Umständen kündigen:

(i) TEAMLEADER erkennt oder hat wesentliche Gründe anzunehmen, dass:

-         die vom Endbenutzer in die Lösung eingegebenen und hochgeladenen Daten falsch, irreführend, ungenau oder veraltet sind;

-         der Endbenutzer die Lösung für nicht autorisierte, illegale und/oder unangemessene Zwecke benutzt;

-         die Vereinbarung mit dem Endbenutzer auf unkorrekten oder falschen Informationen basiert; oder

-         der Endbenutzer die Lizenz aus Gründen erhalten hat, die nicht als objektiv angemessen und akzeptabel angesehen werden können.

(ii) Der Endbenutzer stellt seine Zahlungen für die Lizenz ein, gibt eine Erklärung über den Konkurs ab, wird bankrott erklärt, geht in Liquidation oder ein ähnliches Verfahren über oder wird abgewickelt;

(iii) Der Endnutzer begeht eine Handlung der Unehrlichkeit, Untreue oder des Betrugs in Bezug auf TEAMLEADER, sein Unternehmen oder die Lösung;

Im Falle einer solchen Kündigung durch TEAMLEADER kann das Recht des Endbenutzers auf Nutzung und Zugriff auf die Lösung ohne vorherige Ankündigung sofort widerrufen werden. Gegebenenfalls wird TEAMLEADER den Endbenutzer zunächst schriftlich über seine Absicht, die Lizenz zu kündigen, und den Grund dafür informieren. Dem Endbenutzer kann die Möglichkeit gegeben werden, sein Verhalten zu ändern und/oder die Zuwiderhandlung innerhalb einer angemessenen Frist nach dieser Mitteilung zu beheben. Unter keinen Umständen hat der Endbenutzer Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung.

Nach der Kündigung der Lizenz durch TEAMLEADER erhält der Endbenutzer die Möglichkeit, alle auf seinem Konto verfügbaren Daten innerhalb einer Frist zu exportieren, die TEAMLEADER nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Umstände für angemessen hält und die auf keinen Fall 30 Tage überschreiten darf. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endbenutzers, die Daten des Kontos innerhalb des angegebenen Zeitraums zu exportieren, da TEAMLEADER das Konto nach diesem Zeitraum deaktiviert und der gesamte Zugriff auf die Lösung beendet wird. TEAMLEADER kann unter keinen Umständen für den Verlust von Daten des Endbenutzers aufgrund eines verspäteten Exports haftbar gemacht werden.

TEAMLEADER ist befugt, jede Aufforderung des Endbenutzers zum Abschluss eines (neuen) Vertrages über die Nutzung der Lösung abzulehnen.

5.3 Folgen der Kündigung

Nach der Kündigung dieser Vereinbarung (aus welchem Grund auch immer) und sofern zwischen TEAMLEADER und Endbenutzer nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verfallen alle dem Endbenutzer im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte.

Zum Zwecke der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze wird TEAMLEADER alle personenbezogenen Daten auf dem Konto des Endbenutzers innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach der Deaktivierung des Kontos löschen.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endbenutzers, die Daten auf seinem Konto vor diesem Datum zu exportieren.

Die Artikel 8, 10 und 11 bleiben in vollem Umfang in Kraft und Wirkung in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen, ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung dieser Vereinbarung ohne Rücksicht auf einen bestimmten Grund.

6. Unsere Verpflichtungen

6.1 Größtmögliche Gewährleistung der Verfügbarkeit der Lösung

TEAMLEADER übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Lösung. Die Lösung wird je nach Verfügbarkeit angeboten. Im Falle von Problemen bei der Verfügbarkeit seiner Lösung unternimmt TEAMLEADER alle Anstrengungen, um dieses Problem so schnell wie möglich zu lösen, ohne eine Garantie zu übernehmen. In jedem Fall und dort, wo angemessen, steht es TEAMLEADER frei zu entscheiden, was in dieser Hinsicht als eine angemessene Lösung anzusehen ist.

TEAMLEADER möchte die Qualität der Lösung durch die Durchführung von Wartungsarbeiten und die regelmäßige Durchführung von Updates auf einem hohen Niveau halten. TEAMLEADER kann den Zugang zur Lösung für die Dauer eines geplanten oder ungeplanten Ausfalls oder der Nichtverfügbarkeit einer Funktionalität oder der gesamten Lösung aus irgendeinem Grund aussetzen oder einschränken, einschließlich als Folge von Stromausfällen, Systemausfällen, Wartung, Upgrades oder anderen Unterbrechungen. TEAMLEADER verpflichtet sich, die Auswirkungen solcher Wartungsaktivitäten und Updates auf die Verfügbarkeit der Lösung zu minimieren, schließt aber diesbezüglich keine Ausfallzeiten aus.

6.2 Bereitstellung von unterstützenden Unterlagen über die Lösung

TEAMLEADER ergreift alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die auf der Lösung präsentierten Informationen (z. B. Support Centre) vollständig, korrekt, aktuell und fehlerfrei sind. TEAMLEADER übernimmt jedoch keine Gewähr für die Qualität und Vollständigkeit der Informationen auf der Lösung. TEAMLEADER kann daher nicht für (direkte und indirekte) Schäden haftbar gemacht werden, die dem Endbenutzer durch die Informationen auf der Lösung entstehen.

7. Änderungen an der Lösung

TEAMLEADER kann ohne vorherige Mitteilung an die Endbenutzer neue Funktionalitäten einführen und/oder bestehende Funktionalitäten ändern, einschließlich der Überarbeitung der Benutzeroberfläche, Eigenschaften und allgemeinen Funktionalität der Lösung als Teil von Verbesserungen oder anderer Veränderungen an der Lösung.

TEAMLEADER hat das Recht, nach eigenem Ermessen, einige oder alle Funktionalitäten zu beenden.

8. Haftung

TEAMLEADER übernimmt keine Haftung dafür, dass (i) die Leistung der Lösung ununterbrochen oder fehlerfrei ist oder dass alle Fehler und/oder Bugs (innerhalb einer angemessenen Frist)  korrigiert werden, (ii) die Lösung ständig verfügbar, virenfrei, rechtzeitig und vollständig ist oder (iii) die auf der Lösung bereitgestellten Informationen vollständig, korrekt, genau und nicht irreführend sind.

Der Verwendungszweck der Lösung durch den Endbenutzer wird unter der vollen Verantwortung des Endbenutzers und auf eigenes Risiko bestimmt. TEAMLEADER haftet in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus diesem Verwendungszweck ergeben. Daher ist der Endbenutzer allein verantwortlich für alle Schäden an seinen Computern (Programmen), drahtlosen Geräten und/oder anderen Geräten, die sich aus der Nutzung der Lösung ergeben.

TEAMLEADER kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für:

  • Indirekte und/oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Verlust von Goodwill und Schäden am Eigentum des Endbenutzers, die durch die Nutzung der Lösung verursacht wurden). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn TEAMLEADER vom Endbenutzer ausdrücklich über den möglichen Verlust informiert wurde;
  • Mängel, die direkt oder indirekt durch eine Handlung des Endbenutzers oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie auf einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit zurückzuführen sind;
  • Schäden, die durch die Verwendung der Lösung zu einem anderen Zweck als dem, für den sie entwickelt wurde oder von TEAMLEADER vorgesehen ist, entstehen;
  • Zusätzliche Schäden, die durch die fortgesetzte Nutzung durch den Endbenutzer nach Feststellung eines Fehlers entstehen;
  • Den Verlust oder die falsche Verwendung von Daten auf dem Konto des Endbenutzers, es sei denn, dies ist auf einen Fehler von TEAMLEADER zurückzuführen;
  • Schäden, die durch die Nichtbefolgung von Empfehlungen und/oder Richtlinien von TEAMLEADER verursacht werden, die dieser immer nach eigenem Ermessen zur Verfügung stellt;
  • Schäden, die durch höhere Gewalt oder Schwierigkeiten verursacht werden.

Darüber hinaus akzeptiert der Endbenutzer, dass TEAMLEADER auch keine Garantie dafür gibt, dass die Lösung den Vorschriften oder Anforderungen entspricht, die in jedem Rechtsbereich gelten, mit Ausnahme der Vorschriften oder Anforderungen, die in Belgien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. TEAMLEADER kann daher nicht für spätere Änderungen jeglicher Art an diesen Gesetzen und/oder Vorschriften haftbar gemacht werden.

Der Endbenutzer darf keine (vertraulichen) Informationen oder Zugangsdaten an Mitarbeiter von TEAMLEADER weitergeben, ungeachtet dessen, auf welche Weise und aus welchem Grund auch immer. Stellt der Endbenutzer, im Gegensatz zu dem oben genannten, TEAMLEADER diese Daten zur Verfügung, erkennt der Endbenutzer an, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko handelt.

Der Endbenutzer stellt TEAMLEADER, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von und gegen alle Ansprüche jeglicher Art frei und hält sie schadlos, wenn diese sich aus dem Bestehen, der Umsetzung und/oder der Beendigung dieser Vereinbarung ergeben und die durch eigene Fahrlässigkeit, Verschulden oder Nachlässigkeit oder durch eines seiner verbundenen Unternehmen und/oder Mitarbeiter resultieren.

Die Haftung von TEAMLEADER ist auf den Betrag der Zahlung der von TEAMLEADER abgeschlossenen Versicherungen und in jedem Fall auf die nach belgischem Recht geltende Haftung beschränkt.

9. Links zu anderen Webseiten und Platformen

Der Inhalt unserer Lösung kann Links, Hyperlinks oder Framed Links zu externen Webseiten, Plattformen oder anderen elektronischen Portalen enthalten. Dies bedeutet nicht unbedingt, dass eine Verbindung zwischen uns und der externen Webseite besteht oder dass wir (implizit) mit dem Inhalt dieser Webseiten einverstanden sind. 

Wir überprüfen diese externen Webseiten nicht und sind nicht verantwortlich für das sichere und ordnungsgemäße Funktionieren des Links und des endgültigen Ziels. Der Endbenutzer, der auf einen Link klickt, verlässt unsere Lösung. TEAMLEADER haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der externen Webseite entstehen. Diese externen Webseiten bieten möglicherweise nicht die gleichen Garantien wie wir. Wir empfehlen dem Endbenutzer, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung dieser externen Webseiten sorgfältig zu lesen.

10. Datenschutz

10.1 TEAMLEADER als Datenverantwortlicher

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die den (potentiellen) Endbenutzer und/oder sein Personal/seine Belegschaft betreffen, durch TEAMLEADER, muss in Übereinstimmung mit den Vorgaben der TEAMLEADER-Datenschutzerklärung erfolgen. In diesem Fall handelt TEAMLEADER als „Datenverantwortlicher“.

Die Datenschutzerklärung umfasst Informationen zu den personenbezogenen Daten, die durch TEAMLEADER erfasst werden, wie auch die Art und Weise, wie TEAMLEADER die personenbezogenen Daten des (potentiellen) Endbenutzers nutzt und verarbeitet.

10.2 TEAMLEADER als Datenverarbeiter

Der Endbenutzer erkennt an, dass – in Bezug auf die Verarbeitung der Daten von Dritten, die durch den Endbenutzer in die Lösung eingebracht werden (z. B. Interessenten und Kunden des Endbenutzers) – er als Datenverantwortlicher und TEAMLEADER als Datenverarbeiter handelt. Die Beziehung darf nur von der Datenverarbeitungsvertrag reguliert werden, wie zum Zeitpunkt der Endbenutzerregistrierung abgeschlossen und innerhalb des Endbenutzerkontos bereitgestellt.

11. Geistiges Eigentum

Der Endbenutzer erkennt ausdrücklich an, dass TEAMLEADER der einzige Besitzer der Lösung, der darauf bezogenen Dokumentation, der zugrundeliegenden Software und aller anderen Rechte auf geistiges Eigentum hierzu ist und bleibt. Alle derartigen Rechte und Goodwill sind und verbleiben bei TEAMLEADER.

Sofern in dieser VEREINBARUNG nicht ausdrücklich gewährt, gibt es keine weiteren Lizenzen, die Ihnen gewährt werden. Alle Rechte, die in dieser Vereinbarung nicht gewährt werden, sind TEAMLEADER vorbehalten.

Das Nutzungsrecht des Endbenutzers darf auf keinen Fall:

  • Eine Übertragung des Eigentumsrechts an der Lösung durch TEAMLEADER an den Endbenutzer beinhalten;
  • Dem Endbenutzer Rechte oder Interessen an der Lösung, irgendwelchen Handelsnamen und/oder Warenzeichen von TEAMLEADER einräumen; und
  • Dem Endbenutzer das Recht einräumen, bei TEAMLEADER die Lieferung einer Kopie der Lösung oder jedweder Software oder anderer Produkte zu verlangen, die von TEAMLEADER benutzt werden, um seine Lösung verfügbar zu machen.

Der Endbenutzer darf das Warenzeichen, den Handelsnamen oder den Markennamen von TEAMLEADER ohne das ausdrückliche Einverständnis von TEAMLEADER nicht benutzen.

Der Endbenutzer verpflichtet sich, TEAMLEADER über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung von geistigen Eigentumsrechten von TEAMLEADER, von der der Endbenutzer Kenntnis erlangt, und über alle Ansprüche Dritter aufgrund der Nutzung der Lösung zu informieren.

12. Sonstiges

Salvatorische Klausel. Wann immer möglich, sind die Bestimmungen dieser Vereinbarung so auszulegen, dass sie nach dem geltenden Recht gültig und umsetzbar sind. Sollte sich jedoch herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar (ganz oder teilweise) ist/sind, bleibt der Rest der Bestimmung und dieser Vereinbarung unberührt und in vollem Umfang in Kraft, als ob die ungültige, illegale oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nie existiert hätte(n). Darüber hinaus werden die Parteien in diesem Fall die ungültige, illegale oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) oder einen Teil davon ändern und/oder eine neue Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck der ungültigen, illegalen oder nicht durchsetzungsfähigen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gelingt es den Parteien nicht, eine Einigung zu erzielen, kann das zuständige Gericht die unwirksame Bestimmung im Rahmen dessen, was (gesetzlich) zulässig ist, mildern.

Überschriften. Die Überschriften dieser Vereinbarung dienen allein der Zweckmäßigkeit und dürfen in keiner Weise die Bedeutung oder Deutung irgendwelcher Bestimmungen davon beeinflussen.

Verzicht. Das (wiederholte) Ausbleiben einer Umsetzung eines Rechts seitens TEAMLEADER kann nur als Toleranz in Bezug auf einen bestimmten Zustand angesehen werden und darf nicht als ein Verzicht auf ein Recht von TEAMLEADER verstanden werden, dieses Recht zu einem späteren Zeitpunkt aufzurufen.

Sprache. Diese Vereinbarung kann in den Sprachen Niederländisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Deutsch zu Rate gezogen werden. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den verschiedenen Versionen, ist die niederländische Version maßgebend.

13. Geltende Gesetze und zuständiges Gericht

Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Deutung, Umsetzung, Leistung oder Kündigung dieser Vereinbarung muss nach belgischem Recht geregelt und gedeutet werden, ohne eine andere Rechtswahl oder Kollisionsnormen oder -bestimmungen (belgisch, ausländisch oder international) in Kraft zu setzen, die dazu führen würden, dass die Gesetze einer anderen Rechtsordnung als Belgien anwendbar sind.

Alle Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Kündigung dieser Vereinbarung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Gent. Die Parteien sind jedoch verpflichtet, Streitigkeiten so weit wie möglich im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.