Dienstleistungsbedingungen
Teamleader Orbit

Über uns

Dies sind die Dienstleistungsbedingungen von:

Company details Teamleader NV DE

Nachfolgend als „Unser“, „Wir“ und "TEAMLEADER“ bezeichnet.

1. Wichtige Begriffe

In diesen Dienstleistungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die in diesem Artikel beschriebene Bedeutung:

Vertrag

Der Vertrag über die Dienstleistungen, der zwischen den Parteien geschlossen wird, wenn der Kunde das Angebot von TEAMLEADER entweder schriftlich oder elektronisch annimmt, und der durch die vorliegenden Dienstleistungsbedingungen geregelt wird.

Verbundenes Unternehmen

Ein verbundenes Unternehmen einer Partei, wie in Artikel 1:20 des belgischen Gesellschaftsrechts definiert. Für Teamleader NV gehören zu den verbundenen Unternehmen unter anderem folgende Unternehmen: Visma Belgium Holding BV (BE0754.932.390) und Visma AS als Muttergesellschaft.

Anwendung

Die Teamleader Orbit Software as a Service (SaaS)-Anwendung wird von TEAMLEADER und seinen Tochtergesellschaften entwickelt, gewartet und ist ihr Eigentum. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die Funktionalitäten der Anwendung finden Sie auf der Website.

Sowohl der Name "Teamleader" als auch der Name "Orbit" sind als europäische Marken beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter den Nummern 018356648 bzw. 018356653 eingetragen und geschützt.

Dienstleistungen

Die Lizenz für die Anwendung und alle damit verbundenen Zugangs- und Nutzungsrechte, die TEAMLEADER dem Kunden und den mit ihm verbundenen Nutzern im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt.

Kunde

Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit TEAMLEADER abgeschlossen hat. Da die Anwendung ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt ist, gilt jeder Kunde als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes und kann folglich in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER nicht als „Verbraucher“ gelten.

Benutzer

Jede natürliche oder juristische Person, für die der Kunde ein Benutzerkonto bestellt hat und die auch individuell an die in diesen Nutzungsbedingungen enthaltenen Dienstleistungsbedingungen gebunden ist.

Mitteilung

Jegliche nicht-kommerzielle Mitteilung über die Dienste, die durch TEAMLEADER über die Website, per E-Mail, über In-App-Nachrichten und/oder über jedes andere geeignete Kommunikationsmittel an den Kunden (und ggf. an die mit ihm verbundenen Nutzer) gerichtet wird.

Kundendaten

Alle Inhalte, Informationen und Daten – einschließlich personenbezogener Daten –, die sich auf andere Dritte als den Kunden und die mit ihm verbundenen Nutzer beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Interessenten, Geschäftspartner, Klienten und Kunden des Kunden), die vom Kunden und/oder den mit ihm verbundenen Nutzern bei der Nutzung der Dienste in die Anwendung eingegeben und hochgeladen werden.

Personenbezogene Kundendaten

Alle Kundendaten, die als „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung gelten.

Gesetzgebung zum Datenschutz

Bezieht sich gemeinsam auf (i) die Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 („die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder „DS-GVO“) und (ii) alle belgischen Gesetze zur Umsetzung der DS-GVO.

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER, die hier verfügbar ist.

Entschädigungsberechtigter

Alle Führungskräfte, Direktoren, Partner, Mitarbeiter von TEAMLEADER und deren verbundene Unternehmen.

Partei

Jede Vertragspartei, entweder TEAMLEADER oder der Kunde; TEAMLEADER und der Kunde werden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

Laufzeit

Die ursprüngliche oder verlängerte Laufzeit – d. h. 1 Jahr oder 3 Jahre –, während der der Kunde die Dienste nutzen kann.

Verlängerungsdatum

Das Datum, an dem sich der Vertrag nach Ablauf der vorherigen Laufzeit automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert.

Zusätzliche Dienstleistungen

Alle von TEAMLEADER angebotenen Zusatzleistungen, wie in Anhang 1 aufgeführt, die der Kunde zusätzlich zu den Standardleistungen anfordern kann.

Benutzerkonto

Ein individuelles Benutzerkonto in der Anwendung, auf das ein Nutzer über sein persönliches Login zugreifen kann.

„Committed“ Benutzerkonto

Ein Benutzerkonto, das für die Dauer einer Laufzeit festgelegt ist und erst zur nächsten Laufzeit gelöscht werden kann.

„Non-Committed“ Benutzerkonto

Ein Benutzerkonto, das nicht für die Dauer einer Laufzeit festgelegt ist und das während der aktuellen Laufzeit jederzeit gelöscht werden kann.

„Freelance“ Benutzerkonto

Ein Benutzerkonto, das für einen unabhängigen Auftragnehmer des Kunden erstellt und von diesem genutzt wird. Ein Benutzerkonto für freie Mitarbeiter kann nicht für Angestellte verwendet werden (d. h. für Personen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit dem Kunden arbeiten).

Angebot

Das Angebot in Bezug auf die Dienste, das TEAMLEADER dem potenziellen Kunden im Hinblick auf den Vertragsabschluss unterbreitet und das unter anderem Folgendes umfasst: die anfängliche Laufzeit, den anfänglichen Preis der Dienstleistungen, den Preis der vom Kunden gewünschten zusätzlichen Dienstleistungen, die anfängliche Anzahl der Benutzerkonten vom Typ Committed, den Abrechnungszyklus und die Zahlungsmethode.

Website

Die offizielle Website von TEAMLEADER zu seinen Dienstleistungen hier verfügbar.

2. Der Vertrag

2.1 Hintergrund

TEAMLEADER hat ein Cloud-basiertes Automatisierungstool für professionelle Dienstleistungen entwickelt und bietet dieses an, um die Geschäftsverwaltung von Unternehmen effizienter zu gestalten.

2.2 Abschluss des Vertrages

Jeder potenzielle Kunde kann ein Angebot anfordern. Jedes Angebot von TEAMLEADER, das in einem Kostenvoranschlag formuliert ist, ist für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen gültig, es sei denn, auf dem Kostenvoranschlag ist etwas anderes angegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfällt das Angebot. TEAMLEADER steht es frei, die Annahme des Angebots nach Ablauf dieser Frist zu bestätigen.

Damit TEAMLEADER ein Angebot erstellen kann, muss der potenzielle Kunde TEAMLEADER alle geforderten Unternehmensinformationen zur Verfügung stellen. Der potenzielle Kunde stellt sicher, dass diese Unternehmensinformationen richtig, vollständig und auf dem neuesten Stand sind.

Der (potenzielle) Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass TEAMLEADER das Recht hat, ein versandtes Angebot zu korrigieren oder zu widerrufen, auch innerhalb einer angemessenen Frist nach Annahme durch den (potenziellen) Kunden, wenn es fehlerhafte Geschäftsbedingungen enthält. In einem solchen Fall stellt TEAMLEADER dem Kunden so schnell wie möglich ein korrektes Angebot zur Verfügung.

Mit der Unterzeichnung des Angebots und der Bestellung der Dienstleistungen beweist der (potenzielle) Kunde die ausdrückliche Absicht, einen Vertrag mit TEAMLEADER zu schließen. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass die Verwendung jeglicher Art von elektronischer Kommunikation (z. B. E-Mail) durch den Kunden zum Zwecke der Genehmigung des Angebots zu einer gültigen Vereinbarung führt. Dies steht in vollem Einklang mit dem belgischen Wirtschaftsgesetz. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen kann TEAMLEADER auf alle verfügbaren elektronischen Dateien zurückgreifen, um das Bestehen des Vertrages zu beweisen.

Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle ihnen beigefügten Anhänge, die Bestandteil des Vertrags sind, gelesen hat und akzeptiert. Die folgenden Anhänge sind den vorliegenden Dienstleistungsbedingungen beigefügt:

  1. Preise
  2. Dienstleistungsvereinbarung (DLV)
  3. Datenverarbeitungsvertrag (DVV)

Jeder, der das Angebot unterzeichnet und somit diesen Vertrag im Namen einer juristischen Person abschließt, sichert zu und gewährleistet, dass er rechtlich befugt ist, diese juristische Person an diese Dienstleistungsbedingungen zu binden.

TEAMLEADER hat jederzeit das Recht, zusätzliche Informationen über den Unterzeichner und den (potenziellen) Kunden anzufordern. TEAMLEADER ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erbringung der Leistungen auszusetzen, wenn (i) Zweifel an der Identität des Unterzeichners, (ii) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des (potenziellen) Kunden und (iii) Anzeichen dafür bestehen, dass der (potenzielle) Kunde die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von TEAMLEADER weiterverkaufen will. Eine solche Kündigung des Vertrags oder die Aussetzung der Ausführung des Vertrags berechtigt die andere Partei niemals zu irgendeiner Form von Entschädigung oder Schadenersatz.

2.3 Kein Rücktrittsrecht

Gemäß dem belgischen Handelsgesetzbuch (niederländisch: Wetboek Economisch Recht oder WER) hat jeder Verbraucher (d.h. jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein Widerrufsrecht für Produkte und/oder Dienstleistungen, die über das Internet, per E-Mail oder telefonisch erworben wurden.

Da die Anwendung ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt ist, wird jeder Kunde in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches betrachtet. Dies wird auch durch die Tatsache gestützt, dass jeder potenzielle Kunde verpflichtet ist, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben, bevor er ein Angebot von TEAMLEADER erhalten kann. Unsere Kunden haben daher in keinem Fall ein Widerrufsrecht.

Bitte beachten Sie, dass TEAMLEADER jedem potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss die Möglichkeit bietet, einen kostenlosen Testzugang für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen. Mit dem Angebot dieser Demo bietet TEAMLEADER also mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist.

2.4 Umfang

Für die Geschäftsbeziehung zwischen TEAMLEADER und dem Kunden gelten ausschließlich den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Angebot enthaltenen Bedingungen. Die Vereinbarung ersetzt alle früheren Vereinbarungen, die zwischen Ihnen und TEAMLEADER in Bezug auf die Dienstleistungen bestanden haben, und setzt diese außer Kraft.

Diese Dienstleistungsbedingungen haben stets Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden.

2.5 Änderungen an den Dienstleistungsbedingungen

TEAMLEADER behält sich das Recht vor, die Dienstleistungsbedingungen zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zu ändern. TEAMLEADER verpflichtet sich, den Kunden durch eine Mitteilung über diese Änderungen zu informieren.

  • Nicht wesentliche Änderungen werden wirksam, sobald sie dem Kunden mitgeteilt werden.
  • Wesentliche Änderungen werden erst nach Ablauf einer angemessenen Frist wirksam, die TEAMLEADER dem Kunden mitteilt.

Nur bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsbedingungen (z. B. bei einer Preiserhöhung, siehe Artikel 3.3) hat der Kunde die Möglichkeit, Einspruch zu erheben und – sofern keine angemessene Lösung gefunden werden kann – den Vertrag zu kündigen.

3. Preis

3.1 Kommerzielle Angebote

Alle Werbeaktionen, kommerziellen Angebote, Rabatte und Ankündigungen von TEAMLEADER, die über die Website, per E-Mail oder in anderer Form (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kataloge, Broschüren, Newsletter, Prospekte und andere Werbeankündigungen) kommuniziert werden, sind völlig unverbindlich und können vom (potenziellen) Kunden nur als Aufforderung zur Bestellung der Dienstleistungen angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Mündlich (z. B. telefonisch) gewährte Rabatte auf die Standardpreise bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung (z. B. auf dem entsprechenden Angebot oder der Rechnung).

Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte nur gemäß den diesbezüglich ausdrücklich genannten Richtlinien und Bedingungen anwendbar sind. Solche Rabatte gelten als einmalig für die erste Laufzeit oder die angegebene Dauer gewährt und gelten daher nicht automatisch für nachfolgende (ähnliche) Aufträge. Jede gegenteilige Praxis wird als kommerzielle Geste betrachtet und gilt nur so lange, wie sie nicht von TEAMLEADER widerrufen wird. Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte (wie auch alle anderen Werbegeschenke) nicht kumulierbar sind, von Natur aus individuell sind und niemals zu einem erworbenen Recht führen können.

3.2 Preis

Die Dienste werden von TEAMLEADER zu einem jährlichen oder dreijährlichen Festpreis angeboten. Weitere Informationen zur Preisgestaltung finden Sie in Anhang 1 zu diesen Dienstleistungsbedingungen.

Alle Preise auf der Website und in Anhang 1 verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Steuern und (lokale) Abgaben. Alle Preise sind in Euro angegeben und müssen auch in Euro bezahlt werden.

Der vereinbarte Preis für die Dienstleistungen, die dem Kunden während der ersten Laufzeit erbracht werden, ist im Angebot angegeben. Da sich der Preis der Dienstleistungen sowie der Umfang der vom Kunden gewünschten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt ändern können, ersetzen spätere Rechnungen (sofern sie nicht bestritten werden) das Angebot als Nachweis für den zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien vereinbarten und anwendbaren Preis.

Unser Preisplan wird als vertraulich betrachtet und darf ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung von TEAMLEADER nicht außerhalb der Beziehung zwischen Ihnen und TEAMLEADER kommuniziert werden.

3.3 Preisänderungen

TEAMLEADER garantiert unter keinen Umständen, dass sie ihre Preise beibehalten wird. TEAMLEADER kann seine Preise jederzeit anpassen. Im Falle einer Preiserhöhung verpflichtet sich TEAMLEADER, seine Kunden durch eine Mitteilung mindestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der neuen Preise zu informieren.

Eine Preiserhöhung wird als wesentliche Änderung des Vertrages angesehen. Folglich wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung sollte vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich an TEAMLEADER erfolgen. Die weitere Nutzung oder der Zugang zu den Diensten nach dem Datum des Inkrafttretens durch den Kunden gilt als Annahme der geänderten Preise.

Soweit die Preise auf den jeweils gültigen Lohnkosten, Kosten für Komponenten/Teile, Sozialabgaben und staatliche Abgaben, Versicherungsprämien, Materialkosten, Wechselkursen und/oder sonstigen Kosten basieren, ist TEAMLEADER im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer dieser Preisfaktoren berechtigt, ihre Preise entsprechend den gesetzlich zulässigen Normen zu erhöhen.

3.4 Hochstufungen & Herabstufungen

Heraufstufungen

Es steht dem Kunden frei, einen oder mehrere zusätzliche Dienste zu bestellen, indem er eine E-Mail an support.orbit@teamleader.eu sendet. Darüber hinaus kann der Kunde zusätzliche Benutzerkonten bestellen. Wenn der Kunde einen oder mehrere Zusatzdienste und/oder zusätzliche Benutzerkonten bestellt, wird eine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt.

  • Das Erhöhen der Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Committed“ kann über die Anwendung erfolgen oder durch Senden einer E-Mail an support.orbit@teamleader.eu. Solche zusätzlichen verbindlichen Benutzerkonten werden sofort aktiviert und unter Berücksichtigung der verbleibenden Laufzeit anteilig berechnet.
  • Die Erhöhung der Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Non-Committed“ kann über die Anwendung vorgenommen werden. Solche zusätzliche Benutzerkonten vom Typ „Non-Committed“ werden sofort aktiviert und monatlich abgerechnet, solange sie nicht vom Kunden gelöscht werden.

Die Zusatzdienste und zusätzlichen Benutzerkonten werden zu den in Anhang 1 aufgeführten Preisen angeboten.

Herabstufungen

Es steht dem Kunden frei, die Nutzung eines oder mehrerer Zusatzdienste einzustellen sowie eine Verringerung der Anzahl der Benutzerkonten zu verlangen.

  • Um die Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Committed“ zu verringern, muss der Kunde eine E-Mail an support.orbit@teamleader.eu senden. Eine Verringerung der Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Committed“ ist erst ab der nächsten Laufzeit möglich. Der Kunde sollte TEAMLEADER mindestens 3 Monate vor der Verlängerung der Laufzeit über seine Entscheidung, die Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Committed“ zu verringern, informieren. Erfolgt die Mitteilung zu spät, ist TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden die betreffenden Benutzerkonten vom Typ „Non-Committed“ für die gesamte folgende Laufzeit in Rechnung zu stellen.

Das Verringern der Anzahl von Benutzerkonten vom Typ „Non-Committed“ kann über die Anwendung vorgenommen werden. Eine Verringerung der Anzahl der Benutzerkonten vom Typ „Non-Committed“ ist jederzeit während der aktuellen Laufzeit möglich. Jede Herabstufung von Benutzern des Typs „Non-Committed“ wird ab dem Monat durchgeführt, der auf den Monat folgt, in dem die Herabstufung beantragt wurde.

4. Die Dienstleistungen

4.1 Lieferung

Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde Zugang zur Anwendung. Die Bereitstellung eines Benutzerkontos für den Zugriff auf die Anwendung durch den Kunden gilt als Erbringung (Lieferung) der Dienstleistungen.

Bei der Lieferung ist der Kunde verpflichtet, eine erste Überprüfung vorzunehmen, bei der unter anderem die Anzahl der Benutzerkonten festgestellt wird. Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung über den Helpdesk oder per E-Mail an support.orbit@teamleader.eu über Abweichungen zu informieren.

Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine Beanstandung, so gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt und akzeptiert.

4.2 Lizenz (Nutzungsrecht)

TEAMLEADER gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares, weltweit beschränktes Recht zur Nutzung der Anwendung, einschließlich etwaiger (zukünftiger) Aktualisierungen der Anwendung, ausschließlich für seinen internen Geschäftsbetrieb.

Jede andere Nutzung oder Verwertung, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt wird, ist ohne schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER nicht gestattet.

Solange dieser Vertrag in Kraft ist, kann der Kunde die Dienste im Rahmen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingeräumten Rechte nutzen. Der Umfang der gewährten Rechte kann während der Laufzeit des Vertrags eingeschränkt oder erweitert werden.

Der Kunde kann im Rahmen der von TEAMLEADER erteilten Lizenz einer vereinbarten Anzahl von Nutzern ein Zugangs- und Nutzungsrecht einräumen. Diese Nutzer können auf die Anwendung innerhalb der internen Geschäftsumgebung des Kunden zugreifen und sie unter der Verantwortung des Kunden nutzen.

Die Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen gelten sinngemäß auch für Nutzer, die über den Kunden Zugang zur Anwendung erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit ihm verbundenen Nutzer eindeutig über ihre Pflichten und die Nutzungsbedingungen der Anwendung zu informieren.

Der Kunde darf anderen Personen als den vereinbarten Nutzern keinen Zugang zur Anwendung gewähren oder deren Nutzung gestatten. Der Kunde ist verantwortlich für die Handlungen, das Verhalten, den Betrieb und alle anderen Handlungen im Zusammenhang mit der Anwendung durch seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren und alle Dritten, denen er absichtlich oder unabsichtlich direkten oder indirekten Zugang zur Anwendung gewährt.

Im Falle der Nichteinhaltung des Vertrags kann TEAMLEADER Maßnahmen gegen den Kunden und die mit ihm verbundenen Nutzer ergreifen.

4.3 Registrierung / Benutzerkonto(-en)

Der Kunde kann über das Benutzerkonto/die Benutzerkonten auf die Anwendung zugreifen und die Dienste in Anspruch nehmen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jede Nutzung und Aktivität des Benutzerkontos /der Benutzerkonten.

Der Kunde sichert in jedem Fall zu und gewährleistet, dass (i) alle übermittelten (Registrierungs-)Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und genau sind und (ii) er die Genauigkeit dieser Informationen aufrechterhalten wird.

Jedes Benutzerkonto gehört nur einer Person und darf daher nicht mit anderen Personen geteilt werden. Jedem Nutzer wird empfohlen, ein eindeutiges Passwort zu erstellen, es häufig zu ändern und/oder eine Zwei-Faktor-Authentifizierung oder externe Authentifizierungsmethoden (z. B. Google / Office 365) zu verwenden.

Der Kunde ist allein für den Schutz und die Sicherheit des Benutzerkontos / der Benutzerkonten verantwortlich. In diesem Zusammenhang muss jeder Nutzer die Vertraulichkeit seines jeweiligen Nutzerkontos sicherstellen, einschließlich der Vertraulichkeit der Anmeldedaten wie des Passworts. Folglich dürfen sie TEAMLEADER nicht einmal ihre Login-Daten mitteilen (z. B. wenn sie Hilfe über den Support von TEAMLEADER suchen).

Für Schäden, die aus dem unvorsichtigen Umgang mit diesen Zugangsdaten durch den Kunden oder damit verbundene Nutzer entstehen, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich und TEAMLEADER kann in keiner Weise haftbar gemacht werden.

Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER jede (vermutete) Verletzung der Vertraulichkeit eines oder mehrerer Benutzerkonten sowie jede umstrittene Registrierung unverzüglich zu melden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

4.4 Beschränkungen

Die im Rahmen des Vertrages eingeräumten Rechte unterliegen Beschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen, Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörden zu nutzen.

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht für Aktivitäten zu nutzen, die direkt oder indirekt ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt oder verleumderisch sind oder sein können, und auch nicht für Aktivitäten, die die (geistigen Eigentums-)Rechte von TEAMLEADER, seinen verbundenen Unternehmen oder Dritten verletzen.

Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung dieses Artikels eine wesentliche Grundlage des Vertrags ist.

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und sich an die auferlegten Beschränkungen zu halten. Der Kunde verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen, ohne dass diese Liste vollständig ist:

  • ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER Rechte an der Anwendung (weiter-)verkaufen, abtreten, vertreiben, (Unter-)Lizenzen vergeben, vermieten, verpachten, verleihen, verteilen oder in sonstiger Weise übertragen oder Dienste oder davon abgeleitete Werke in ein Dienstleistungsbüro oder Outsourcing-Angebot an Dritte einbeziehen.
  • abgeleitete Arbeiten kopieren, modifizieren, anpassen, verändern, Übersetzung oder herstellen auf der Basis der Dienstleistungen (mit Ausnahme von Kopien, Modifikationen oder abgeleiteten Arbeiten, die ausschließlich aus den Berichten oder Übersichten erstellt werden, die nur für die internen geschäftlichen Zwecke des Kunden erstellt werden)
  • Reverse Engineering, Disassemblierung oder die Dekompilierung der Anwendung vorzunehmen oder anderen zu gestatten, dies zu tun
  • die Dienstleistungen für rechtswidrige oder ungesetzliche Zwecke oder für die Übermittlung von Daten zu nutzen, die rechtswidrig, verleumderisch, die Privatsphäre eines anderen verletzend, missbräuchlich, bedrohlich oder schädlich sind oder das geistige Eigentum eines anderen verletzen
  • die Dienstleistungen zu nutzen, um illegale Aktivitäten durchzuführen oder zu fördern
  • die Dienstleistungen für die Übertragung von „Junk-Mail“, „Spam“, „Kettenmail“, „Phishing“ oder andere unerwünschte Massenverbreitung von E-Mails zu nutzen
  • die Dienstleistungen zu nutzen, um andere zu belästigen oder zu schädigen
  • den reibungslosen Betrieb der Dienste und/oder der Website zu stören. Dazu gehört auch, dass der Kunde es unterlässt, Material zu versenden, zu verarbeiten oder zu speichern, das Software-Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche oder bösartige Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, die die Dienste und Interessen von TEAMLEADER, ihren verbundenen Unternehmen und ihren Kunden verletzen können. Die Kunden müssen es auch unterlassen, Inhalte hochzuladen, die die Infrastruktur der Anwendung und ihr ordnungsgemäßes Funktionieren belasten oder stören könnten
  • Inhalte hinzufügen, die als unangemessen oder ungesetzlich angesehen werden können, weil sie illegal, ungesetzlich, schädlich, missbräuchlich, irreführend, bedrohlich, obszön, pornografisch, beleidigend oder rassistisch sind und/oder ganz allgemein, weil sie gegen die öffentliche Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen
  • das Geschäftsmodell von TEAMLEADER oder seinen Tochtergesellschaften umgehen
  • die Dienste – teilweise oder vollständig – auf eine Art und Weise zu nutzen, die einen falschen oder irreführenden Eindruck, eine Zuschreibung oder eine Aussage über TEAMLEADER und/oder seine verbundenen Unternehmen oder einen Dritten vermitteln könnte.
  • nach den Anmeldedaten anderer Benutzer fragen und/oder sich in das Benutzerkonto einer anderen Person einloggen
  • die Dienste in betrügerischer Weise nutzen (z. B. gilt die Verwendung eines falschen Benutzerkontos und/oder die Angabe falscher Benutzerinformationen als betrügerische Nutzung)
  • sich bei der Nutzung der Dienste ohne die erforderliche Genehmigung als eine andere (juristische oder natürliche) Person auszugeben.
  • die Anwendung in einer Art und Weise nutzen, die deutlich über die Nutzung durch einen durchschnittlichen Kunden hinausgeht und die das Netz schädigen oder eine Überlastung des Systems verursachen könnte.

Der Kunde ist verpflichtet, (i) jede missbräuchliche und unbefugte Nutzung unverzüglich zu ahnden oder zu sanktionieren und (ii) TEAMLEADER unverzüglich schriftlich über eine solche Nutzung zu informieren.

4.5 Abhilfemaßnahmen

TEAMLEADER kann alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, wenn der Kunde oder ein damit verbundener Nutzer gegen den Vertrag, das geltende Recht, die Rechte Dritter oder die allgemein anerkannten Verhaltensregeln im Internet verstößt. TEAMLEADER behält sich einen großen Ermessensspielraum vor, um einen Verstoß zu sanktionieren, der im Verhältnis zum Verstoß steht. TEAMLEADER kann den Zugang zur Anwendung vorübergehend aussetzen oder dauerhaft verweigern.

Wenn es die Situation erfordert, können die oben genannten Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung ergriffen werden. Der Kunde hat nicht das Recht, Erstattungen oder Schadenersatz für die getroffenen Maßnahmen zu verlangen.

Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass die ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig oder unbegründet sind, muss er dies TEAMLEADER innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Ergreifung der Maßnahme mitteilen. TEAMLEADER wird diese Argumente berücksichtigen, ohne verpflichtet zu sein, die getroffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.

4.6 Systemanforderungen

Die Nutzung der Dienste und der Zugang zu ihnen durch den Kunden setzt eine Internetverbindung und die Verwendung eines modernen Webbrowsers voraus (wir unterstützen alle Browser, empfehlen jedoch die Verwendung der neuesten Version von Google Chrome). Wenn ein veralteter Webbrowser verwendet wird, kann der Kunde möglicherweise nicht alle Funktionen der Dienste nutzen oder diese Funktionen funktionieren nicht optimal.

5. Fakturierung und Zahlung

5.1 Rechnungsstellung

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungsstellung durch TEAMLEADER einverstanden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Rechnungen werden an die (elektronische) Adresse geschickt, die der Kunde bei der Bestellung der Dienste angegeben hat. Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER so schnell wie möglich über alle diesbezüglichen Änderungen zu informieren.

TEAMLEADER verpflichtet sich, dem Kunden die Lizenzgebühr jährlich in Rechnung zu stellen, es sei denn, es wurde schriftlich ein anderer Abrechnungszyklus vereinbart (z. B. im Angebot).

Bei abweichenden Abrechnungszyklen ist eine einmalige Rechnung über die vollständige Vorauszahlung der gesamten Lizenzgebühr für die kommende Laufzeit (bzw. 1 oder 3 Jahre) immer eine Option.

Unbeschadet des Vorgenannten können Beträge für zusätzliche Dienste und/oder Benutzerkonten (entweder „Committed“, „Non-Committed“ oder „Freelancer“), die der Kunde während der Laufzeit bestellt, von TEAMLEADER jederzeit während der aktuellen Laufzeit in Rechnung gestellt und der Rechnung für die folgende Laufzeit hinzugefügt werden.

5.2 Zahlung

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (z. B. auf dem Angebot), sind alle Rechnungsbeträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

Alle Zahlungen für die Standarddienste sind per Banküberweisung zu leisten und müssen unter Verwendung der folgenden Bankverbindung erfolgen:

IBAN: BNP BE49 0017 2029 2471
BIC: GEBABEBB

Rechnungen für zusätzliche Benutzerkonten des Typs „Non-Committed“ und solche des Typs „Freelance“ (siehe Anlage 1) werden von TEAMLEADER automatisch in voller Höhe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift (SDD) – je nach Präferenz des Kunden bei der Bestellung der Leistungen – zum Rechnungsdatum eingezogen. Im Falle einer Zahlung per SEPA-Lastschrift (SDD) weicht TEAMLEADER basierend auf internen Verfahren damit formal von der gesetzlichen Pre-Notification-Pflicht von 14 Kalendertagen vor dem Einzug ab.

Sofern ein Einzug per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren nicht möglich ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

TEAMLEADER nimmt für die Zahlungsabwicklung die Dienste externer professioneller und spezialisierter Partner in Anspruch, die eine Zahlungsplattform betreiben. Die Online-Zahlungen erfolgen mithilfe sicherer Protokolle. Alle Online-Zahlungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Betreibers der Zahlungsplattform, der die alleinige Verantwortung für die korrekte Verarbeitung aller Online-Zahlungen trägt.

Die Finanzdaten des Kunden, die im Rahmen einer Online-Zahlung eingegeben werden, werden nur zwischen dem externen Partner und den betroffenen Finanzinstituten ausgetauscht. TEAMLEADER hat keinen Zugang zu den vertraulichen Finanzdaten des Auftraggebers.

Die bedingungslose Zahlung der Rechnung durch den Kunden wird als ausdrückliches Einverständnis mit der Rechnung betrachtet.

Rechnungen können vom Kunden nur per E-Mail (finance.orbit@teamleader.eu) innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und einer ausführlichen Begründung geltend gemacht werden. Eine solche Anfechtung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.

Teilzahlungen des Kunden werden stets unter Vorbehalt und vorbehaltlos akzeptiert und zunächst auf die Inkassokosten, dann auf den Schadenersatz, die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, wobei die Anrechnung auf die älteste offene Hauptsumme bevorzugt wird.

5.3 Folgen bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung

Für jede Rechnung, die vom Kunden am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht beglichen wurde, schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Verzugsmonat, wobei ein bereits begonnener Monat als vollendet gilt, während der geschuldete Betrag um alle von TEAMLEADER im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung getragenen Inkassokosten zuzüglich 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 150 € (zzgl. MwSt.) pauschalem Schadensersatz erhöht wird, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, einen höheren Schadensersatz zu fordern.

Wenn der Kunde eine oder mehrere Rechnungen nicht bezahlt, hat TEAMLEADER das Recht, den Zugang zu den Diensten vorübergehend auszusetzen, bis die tatsächliche und vollständige Zahlung des Kunden eingegangen ist. Die vorübergehende Aussetzung des Zugangs zu den Diensten hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung der Laufzeit. Darüber hinaus kann TEAMLEADER den Vertrag einseitig kündigen, wenn der Auftraggeber nicht zahlt oder wiederholt in Verzug gerät.

Eine verspätete oder ausbleibende Zahlung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen von TEAMLEADER an den Kunden sofort fällig werden, auch wenn sie noch nicht fällig sind, und dass alle genehmigten Zahlungsbedingungen hinfällig werden. Dasselbe gilt im Falle einer drohenden Insolvenz, einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Auflösung, einer Aussetzung der Zahlung, sowie im Falle aller anderen Fakten, aus denen hervorgeht, dass der Kunde zahlungsunfähig ist.

6. Geistiges Eigentum

6.1 Rechte an geistigem Eigentum von TEAMLEADER

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass TEAMLEADER und die damit verbundenen Unternehmen die alleinigen Eigentümer der Anwendung und/oder anderer geistiger Eigentumsrechte in Bezug auf diese sind und bleiben. Alle diese Rechte und der Geschäftswert sind und bleiben im Besitz von TEAMLEADER und seinen verbundenen Unternehmen.

Folglich beinhaltet die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz (siehe Artikel 4.2) lediglich das Recht, die Anwendung und die Dienste kostenpflichtig zu nutzen. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.

Unter keinen Umständen führt eine solche Lizenz:

  • zu einer Übertragung des Eigentums an der Anwendung durch TEAMLEADER auf den Kunden
  • zu einer Einräumung von Rechten an der Anwendung und den Diensten sowie an den Handelsnamen und/oder Marken der TEAMLEADER oder ihrer verbundenen Unternehmen
  • zu einer Einräumung des Rechts, von TEAMLEADER eine Kopie der Software oder anderer Produkte zu verlangen, die von TEAMLEADER für die Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden.

Der Kunde darf daher keine Warenzeichen, Handelsnamen oder Markennamen von TEAMLEADER oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verwenden (z. B. aber nicht beschränkt auf: die Verwendung in Metatags, Schlüsselwörtern oder verstecktem Text), ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von TEAMLEADER und/oder den mit ihr verbundenen Unternehmen.

Unbeschadet des Rechts des Kunden oder Dritter, die Gültigkeit des geistigen Eigentums von TEAMLEADER anzufechten, darf der Kunde keine Handlungen vornehmen oder Dritte dazu ermächtigen, die die geistigen Eigentumsrechte von TEAMLEADER – insbesondere Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte – verletzen oder verletzen könnten, und er darf keine Handlungen unterlassen oder Dritte dazu ermächtigen, die durch ihre Unterlassung eine solche Wirkung haben würden.

Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum von TEAMLEADER, von der der Kunde Kenntnis erlangt, sowie über jede Forderung eines Dritten aufgrund der Nutzung der Dienste zu informieren.

6.2 Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TEAMLEADER im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen durch TEAMLEADER, z. B. auf der Website, auf die Handelsnamen, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken des Kunden (zusammenfassend die „Marken“) zu Informationszwecken verweisen darf, ohne dass damit ein Recht, ein Titel oder ein Interesse übertragen wird.

TEAMLEADER ist verpflichtet, die Nutzung der Marken des Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich einzustellen, wenn (i) der Vertrag gekündigt wird oder (ii) der Kunde eine Mitteilung erhält, dass er die Nutzung nicht mehr wünscht.

7. Dauer

Jeder Vertrag zwischen TEAMLEADER und dem Kunden über die Nutzung der Anwendung und der Dienste hat eine verlängerbare Laufzeit von entweder einem Jahr oder drei Jahren, je nachdem, was der Kunde bei der Bestellung der Dienste bevorzugt. Die Dauer der Laufzeit des Kunden ist im Angebot angegeben.

Wenn der Vertrag nicht spätestens drei (3) Monate vor dem Verlängerungsdatum vom Kunden gekündigt wird, beginnt automatisch eine neue Laufzeit, die der vorherigen (ursprünglichen oder verlängerten) Laufzeit von einem (1) Jahr bzw. drei (3) Jahren entspricht, was TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden die verlängerte Laufzeit in Rechnung zu stellen.

Im Falle einer Vertragsverlängerung richtet sich der anwendbare Preis immer nach der Anzahl der Benutzerkonten unmittelbar vor dem Verlängerungsdatum (unter Berücksichtigung rechtzeitiger Herabstufungen).

8. Kündigung

8.1 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag kündigen, indem er eine E-Mail sendet an support.orbit@teamleader.eu:

(i) jederzeit und aus beliebigem Grund, sofern eine solche Kündigung mindestens drei (3) Monate vor dem Verlängerungsdatum erfolgt.

Jede Kündigung durch den Kunden, die weniger als 3 Monate vor dem Verlängerungsdatum erfolgt, ist unwirksam, da der Vertrag automatisch verlängert wird (siehe Artikel 7). Folglich ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung für die verlängerte Laufzeit zu bezahlen, auch wenn er nicht die Absicht hat, die Dienste weiterhin zu nutzen.

(ii) Für den Fall, dass der Kunde mit einem oder mehreren der folgenden Umstände nicht einverstanden ist und die Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Mitteilung durch TEAMLEADER erfolgt: (a) eine Änderung des Leistungsangebots, die für den Kunden einen erheblichen Nachteil mit sich bringt (siehe Artikel 14), (b) eine wesentliche Änderung dieser Servicebedingungen durch TEAMLEADER(siehe Artikel 2.5) oder (c) eine angekündigte Preisanpassung durch TEAMLEADER(siehe Artikel 3.3). Dies berechtigt den Kunden unter keinen Umständen, irgendeine Art von Schadenersatz oder Entschädigung von TEAMLEADER zu fordern

In jedem dieser Fälle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Dienste für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Datum der Kündigung zu den vor der Kündigung geltenden Bedingungen und Preisen weiter zu nutzen.

(iii) Falls die Dienste für mehr als fünf (5) aufeinanderfolgende Tage nicht verfügbar (d. h. offline) sind, vorausgesetzt, dass die Benachrichtigung während dieses Zeitraums der verlängerten Ausfallzeit oder spätestens innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen danach erfolgt.

Vor der Beendigung des Vertrages durch den Kunden, aber in jedem Fall vor der Deaktivierung aller Benutzerkonten durch TEAMLEADER, ist der Kunde verpflichtet, die Kundendaten mit Hilfe der verfügbaren Exporttools zu exportieren. Ein Export nach der Deaktivierung der Benutzerkonten des Kunden kann nur mit Hilfe von TEAMLEADER durchgeführt werden, wobei TEAMLEADER die Kosten für den Aufwand in Rechnung stellen kann.

8.2 Kündigung durch TEAMLEADER

Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die TEAMLEADER gegenüber dem Kunden hat, kann TEAMLEADER den Vertrag jederzeit und ohne gerichtliche Intervention kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die eine Fortsetzung der beruflichen Zusammenarbeit zwischen TEAMLEADER und dem Kunden unmöglich machen.

Der Kunde erkennt an, dass folgende Umstände als außergewöhnlich zu betrachten sind:

(i) Wenn TEAMLEADER feststellt oder erhebliche Gründe zur Annahme hat, dass:

  • der Kunde in erheblicher Weise gegen eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt (insbesondere, wenn der Kunde gegen die in Artikel 4.4 genannten Einschränkungen verstößt).

Soweit dies noch sinnvoll ist, wird TEAMLEADER den Kunden zunächst über den Verstoß informieren und ihn auffordern, (i) die Situation zu bereinigen sowie (ii) einen solchen Verstoß zu unterlassen und, wenn möglich, (iii) einen solchen Verstoß oder solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.

  • der Kunde die Dienste für unbefugte, illegale und/oder unangemessene Zwecke nutzt
  • Der Vertrag mit dem Kunden auf unkorrekten oder falschen Informationen des Kunden basiert oder
  • der Kunde die Dienstleistungen aus Gründen bestellt hat, die nicht als objektiv vernünftig und akzeptabel betrachtet werden können.

(ii) Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, einen Konkursantrag stellt, für insolvent erklärt wird, in ein Liquidations- oder ähnliches Verfahren eintritt oder liquidiert wird

(iii) Wenn der Kunde gegenüber TEAMLEADER oder den mit ihr verbundenen Unternehmen unehrlich, illoyal oder betrügerisch handelt.

Im Falle einer solchen Kündigung durch TEAMLEADER, die per E-Mail mitgeteilt wird, wird der Vertrag automatisch ohne Kündigungsfrist oder Entschädigung aufgelöst, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, vom Kunden eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen. TEAMLEADER ist berechtigt, jeden Antrag des Kunden auf Abschluss eines (neuen) Vertrags abzulehnen.

8.3 Folgen der Kündigung

Bei Kündigung des Abkommens:

  • durch den Kunden:

TEAMLEADER verpflichtet sich, die Benutzerkonten des Kunden innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen – aber auf keinen Fall vor Ablauf der aktuellen Laufzeit – zu deaktivieren. TEAMLEADER wird sich nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Voraus über eine solche Deaktivierung zu informieren.

  • durch TEAMLEADER:

TEAMLEADER wird (i) die Benutzerkonten des Kunden deaktivieren und (ii) den Kunden darüber informieren, dass er die Möglichkeit hat, während einer in der Benachrichtigung genannten Frist die Kundendaten über die verfügbaren Exporttools zu exportieren

TEAMLEADER trifft die notwendigen Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die Kundendaten auch dann nicht verloren gehen, wenn der Kunde es versäumt, seine Kundendaten vor der Deaktivierung der Benutzerkonten zu exportieren.

TEAMLEADER anonymisiert die Kundendaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der Deaktivierung der Benutzerkonten. Während dieses Zeitraums von 12 Monaten ist eine Datenwiederherstellung möglich, jedoch nur auf Kosten des Kunden. Nach diesem Zeitraum ist keine Datenwiederherstellung mehr möglich.

Die Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form geliefert, wenn sie exportiert werden. TEAMLEADER versucht, die exportierten Kundendaten so vollständig wie möglich zu liefern, kann aber keine absolute Garantie dafür geben.

Bei Beendigung des Abkommens gibt jede Vertragspartei alle vertraulichen Informationen und geschützten Materialien der anderen Vertragspartei zurück (siehe Artikel 11).

Wird der Vertrag aus einem anderen Grund als einem groben Fehlverhalten von TEAMLEADER gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag für den verbleibenden Teil der aktuellen Laufzeit (und ggf. für die folgende Laufzeit) zu zahlen, auch wenn er die Dienste nicht mehr nutzt. Bereits an TEAMLEADER gezahlte Beträge für die aktuelle oder kommende Laufzeit werden von TEAMLEADER einbehalten und nicht zurückerstattet (unabhängig von der Dauer der Laufzeit, auf die sich die Vorauszahlung bezieht).

Die folgenden Artikel bleiben ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, in vollem Umfang und in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen in Kraft: Artikel 6 (Geistiges Eigentum), 9 (Haftung), 10 (Persönliche Daten und Datenschutz) und 11 (Vertraulichkeit).

8.4 Wechsel zu einem anderen Dienstanbieter

Bei Beendigung dieses Vertrages, aus welchem Grund auch immer, wird TEAMLEADER dem Kunden auf dessen angemessenes Verlangen jede Unterstützung und Zusammenarbeit gewähren, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, um den Wechsel zu einem anderen Dienstanbieter schnell und reibungslos zu gestalten.

Der Kunde erstattet TEAMLEADER die Kosten für die erbrachten Leistungen für den Wechsel entsprechend der veranschlagten Zeit auf der Grundlage eines vereinbarten Stundensatzes. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung dieser Gebühren können Strafzinsen und Inkassogebühren (siehe Art. 5.3) sowie eine Beendigung der Dienstleistungen für den Wechsel anfallen.

9. Haftung

Die Haftung von TEAMLEADER ist auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (i) drei Monatsentgelte für die Dienstleistungen vor dem Schadensereignis oder (ii) die Höhe der Zahlung der von TEAMLEADER abgeschlossenen Versicherungen. Die Haftung von TEAMLEADER ist in jedem Fall auf die nach belgischem Recht zwingend vorgeschriebene Haftung beschränkt.

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes dargestellt oder garantiert wird, werden die Dienstleistungen, soweit gesetzlich zulässig, in der vorliegenden Form bereitgestellt. TEAMLEADER lehnt daher alle anderen Versprechungen, Bedingungen, Zusicherungen und Garantien – ob ausdrücklich oder stillschweigend – ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck, zufriedenstellende Qualität, angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt, Systemintegration und/oder Datengenauigkeit.

Darüber hinaus übernimmt TEAMLEADER keine Garantie dafür, dass die Dienste allen Anforderungen des Kunden entsprechen. Dies insbesondere, weil der Kunde die Möglichkeit hat, (i) eine Demo zu nutzen, bevor er zahlender Kunde wird, und (ii) jederzeit weitere Informationen von TEAMLEADER in dieser Hinsicht anfordern kann. Der Kunde erklärt daher, ausreichend über den Inhalt und den Umfang der Dienstleistungen informiert worden zu sein.

Unbeschadet anderer gegenteiliger Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen (und dem Service Level Agreement in Anhang 2) garantiert TEAMLEADER nicht, dass: (i) die Leistung der Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass alle Fehler und/oder Bugs (innerhalb eines angemessenen Zeitraums) korrigiert werden, (ii) die Dienste ständig verfügbar, frei von Viren, rechtzeitig und vollständig sein werden oder (iiI) die im Rahmen der Dienste bereitgestellten Informationen vollständig, richtig, genau und nicht irreführend sind.

Die beabsichtigte Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden, und seine Benutzer erfolgt unter deren voller Verantwortung und auf deren eigenes Risiko. TEAMLEADER kann in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus diesem Verwendungszweck ergeben. Der Kunde und seine Benutzer sind daher allein verantwortlich für Schäden an ihren Computern (Programmen), drahtlosen Geräten und/oder anderen Ausrüstungen, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen ergeben.

TEAMLEADER ist nicht haftbar für:

  • Indirekte und/oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Verlust von Firmenwert und Schäden am Eigentum des Kunden, die durch die Dienstleistungen verursacht wurden). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn TEAMLEADER vom Besteller ausdrücklich auf den möglichen Schaden hingewiesen wurde
  • Defekte, die direkt oder indirekt durch Handlungen seitens des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden
  • Schäden, die durch die Nutzung des Tools, der App und der Dienste für einen anderen Zweck als den, für den sie von TEAMLEADER entwickelt wurden oder vorgesehen sind, entstehen
  • Zusätzliche Schäden, die durch die weitere Nutzung der Dienste durch den Kunden nach Feststellung eines Mangels entstehen
  • Der Verlust oder die falsche Verwendung der Kundendaten, es sei denn, dies ist ausschließlich auf ein Verschulden von TEAMLEADER zurückzuführen
  • Schäden, die durch die Nichteinhaltung der von TEAMLEADER erteilten Ratschläge und/oder Richtlinien verursacht werden, die diese stets nach eigenem Ermessen erteilt
  • Schäden, die durch höhere Gewalt oder Härtefälle verursacht werden (siehe Artikel 15).

Darüber hinaus akzeptiert der Kunde, dass TEAMLEADER keine Garantie dafür übernimmt, dass die Dienste den Vorschriften oder Anforderungen entsprechen, die in irgendeinem Rechtsraum gelten, mit Ausnahme der Vorschriften oder Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Belgien gelten. TEAMLEADER kann daher nicht haftbar gemacht werden für spätere Änderungen dieser Gesetze und/oder Vorschriften, gleich welcher Art.

Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde weder (vertrauliche) Informationen (z. B. eine Excel-Tabelle mit Daten, einschließlich Kundendaten) noch Zugangsdaten an einen Mitarbeiter von TEAMLEADER weitergibt, auf welche Weise und aus welchem Grund auch immer. Wenn der Kunde entgegen den obigen Ausführungen TEAMLEADER solche Daten zur Verfügung stellt, erkennt der Kunde an, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko handelt. In solchen Fällen kann TEAMLEADER für die zur Verfügung gestellten Informationen nicht die gleiche Sicherheit und Vertraulichkeit garantieren, die sie für die Kundendaten garantiert.

Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER und/oder einen TEAMLEADER-Entschädigungsempfänger von allen Ansprüchen gleich welcher Art freizustellen und/oder schadlos zu halten, die sich aus dem Bestehen, der Umsetzung, der Nichteinhaltung und/oder der Beendigung dieser Nutzungsbedingungen ergeben könnten und die durch seine eigene Fahrlässigkeit, sein Verschulden oder seine Unachtsamkeit oder durch einen seiner Nutzer verursacht wurden.

10. Personenbezogene Daten und Datenschutz

10.1 TEAMLEADER als Datenverantwortlicher

TEAMLEADER verarbeitet personenbezogene Daten über den (potenziellen) Kunden, die Nutzer des Kunden und/oder andere Mitarbeiter des Kunden. Da TEAMLEADER die oben genannten personenbezogenen Daten für eine Reihe von eigenen Zwecken verarbeitet (hauptsächlich zur Erbringung der Dienstleistungen, aber z. B. auch zum Versand von Newslettern und anderen Marketingmitteilungen), handelt TEAMLEADER als „Datenverantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung.

Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER enthält alle relevanten Informationen über die Art und Weise, wie TEAMLEADER in seiner Eigenschaft als für die Datenverantwortlicher mit personenbezogenen Daten umgeht (u. a.: die Zwecke der Datenverarbeitung, die Art(en) der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, die Dauer der Speicherung, die Empfänger der Daten usw.). Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER muss zusammen mit der Cookie-Richtlinie von TEAMLEADER gelesen werden.

Mit dem Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Demo – wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Datenschutzerklärung gelesen und deren Inhalt verstanden hat.

10.2 TEAMLEADER als Datenverarbeiter

Der Kunde erkennt an, dass er in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten als „Datenverantwortlicher“ und TEAMLEADER als „Datenverarbeiter“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung handelt. Alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien werden ausschließlich durch die Datenverarbeitungsvereinbarung geregelt, die diesen Nutzungsbedingungen als Anhang 3 beigefügt ist.

Durch den Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Demo – bestätigt der Kunde, dass er die Vereinbarung zur Datenverarbeitung gelesen und akzeptiert hat.

11. Vertraulichkeit

11.1 Allgemeines

Alle Informationen, die zwischen den Vertragsparteien schriftlich oder mündlich vor Abschluss des Vertrags sowie während der Laufzeit des Vertrags ausgetauscht werden, sind als vertraulich zu betrachten und von jeder Partei mit größtmöglicher Verschwiegenheit zu behandeln.

Dazu gehören unter anderem: alle Informationen finanzieller, kommerzieller, rechtlicher, steuerlicher, sozialer, technischer und organisatorischer Art, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftspartner-, Kunden- und Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, personenbezogene Daten, Programme, Quellcodes, Computerprogramme, Computercode, Module, Skripte, Algorithmen, Merkmale und Funktionsweisen, Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), Prozesse, Diagramme, Testverfahren, Softwaredesign und -architektur, Design- und Funktionsspezifikationen. Für den Kunden umfasst dies auch Kundendaten.

Im Einzelnen verpflichtet sich der Empfänger:

  • die vertraulichen Informationen nur für sich selbst und nur unter äußerster Geheimhaltung zu verwenden
  • die vertraulichen Informationen in keiner Weise, außer zum Zweck der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien, zu verwenden, zu reproduzieren oder zuzuweisen
  • sich nicht (oder anderen erlauben, sich zu beteiligen) an Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung vertraulicher Informationen zu beteiligen.
  • keinen kommerziellen Nutzen aus den vertraulichen Informationen zu ziehen
  • vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis hat, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der offenbarenden Partei preiszugeben, zu offenbaren oder Dritten verfügbar zu machen
  • solche vertraulichen Informationen nur an die Mitarbeiter weiterzugeben, die im Rahmen der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien Kenntnis von diesen Informationen erhalten müssen und der Empfänger bescheinigt und garantiert, dass sich diese Mitarbeiter zuvor, als Bedingung ihrer Einstellung, verpflichtet haben, Bedingungen einzuhalten, die im Wesentlichen mit den Bestimmungen vergleichbar sind, die für den Empfänger im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gelten.

Die offenbarende Partei bleibt jederzeit alleinige Inhaberin ihrer vertraulichen Informationen. Mit Ausnahme der in Artikel 11.3 ausdrücklich genannten Fälle gewähren die vorliegenden Nutzungsbedingungen dem Empfänger keinerlei Rechte an den vertraulichen Informationen oder ein Interesse daran.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt so lange, wie der Vertrag zwischen den Parteien besteht, und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.

11.2 Ausnahmen, die für beide Parteien gelten

Die in Artikel 11.1 festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für die folgenden Informationen:

  • Informationen, die öffentlich verfügbar, öffentlich verbreitet und/oder der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bekannt sind
  • Informationen, die vom Empfänger in rechtmäßiger Weise auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Partei als der offenbarenden Partei bezogen werden, wobei diese dritte Partei ihrerseits nicht an eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der offenbarenden Partei gebunden ist
  • Informationen, deren Offenbarung/Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Bericht oder einer anderen Behörde (jeglicher Art) angeordnet wird. In einem solchen Fall erörtert der Empfänger vor jeder Offenbarung/Bekanntgabe Umfang und Art der Offenbarung/Bekanntgabe mit der offenbarenden Partei.

11.3 Ausnahmen, die für TEAMLEADER gelten

Abweichend von der Vertraulichkeitsverpflichtung in Artikel 11.1 gewährt der Kunde TEAMLEADER und den mit ihr verbundenen Unternehmen ausdrücklich eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und unentgeltliche Lizenz für:

  • Ideen, Anregungen, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstige Rückmeldungen des Kunden, die der Verbesserung und/oder Erweiterung der Anwendung und der Dienste dienen, zu nutzen und/oder zu vermarkten.
  • Quantitative Daten, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben (z. B. durchschnittliche Anzahl der erstellten Rechnungen, durchschnittliche Anzahl der hinzugefügten Kontakte, durchschnittliche Anzahl der Nutzer usw.), für Geschäftszwecke, einschließlich Branchenanalyse, Benchmarking, Analytik und Marketing, zu sammeln, zu verwenden und weiterzugeben. Alle gesammelten, verwendeten und weitergegebenen Daten werden nur in zusammengefasster und nicht identifizierter Form verwendet und identifizieren weder den Kunden noch seine Nutzer oder Dritte.

Anonyme und anonymisierte Kundendaten (d. h. Daten, die nicht zur Identifizierung einer Person verwendet werden können) für kommerzielle Zwecke zu verwenden.

12. Verfügbarkeit, Wartung und Aktualisierung

TEAMLEADER verpflichtet sich, im Falle von Problemen mit der Verfügbarkeit seiner Dienste, diese so schnell wie möglich zu lösen, ohne jedoch eine Garantie für die Reaktions- und Lösungszeiten zu geben. Es steht TEAMLEADER in jedem Fall und gegebenenfalls frei, zu bestimmen, was als angemessene Lösung oder Entschädigung für ihre Kunden in dieser Hinsicht zu betrachten ist.

TEAMLEADER ist bestrebt, die Qualität der Dienste durch regelmäßige Wartungsarbeiten und Aktualisierungen hoch zu halten. TEAMLEADER verpflichtet sich, die Auswirkungen solcher Wartungsarbeiten und Aktualisierungen auf die Verfügbarkeit der Dienste so gering wie möglich zu halten, schließt aber diesbezügliche Ausfallzeiten nicht aus. In jedem Fall bemüht sich TEAMLEADER nach besten Kräften, den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren, es sei denn, dies ist nicht möglich oder nicht sinnvoll (z. B. in dringenden Fällen).

TEAMLEADER ist in keinem Fall verpflichtet, den Kunden aufgrund einer Nichtverfügbarkeit zu entschädigen.

Weitere Informationen finden Sie in der Dienstgütevereinbarung, die diesen Nutzungsbedingungen als Anhang 2 beigefügt ist.

13. Mitteilungen

Alle Mitteilungen, die TEAMLEADER dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages zukommen lassen muss, sind ausreichend, wenn sie durch eine Mitteilung unter Verwendung der zuletzt bekannten Kontaktdaten des Kunden (die dieser möglicherweise bei seiner ersten Registrierung angegeben hat) erfolgen. Von allen Nutzern wird erwartet, dass sie ihre Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand halten. TEAMLEADER kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Kunde eine bestimmte Mitteilung nicht erhalten hat, weil die verfügbaren Kontaktinformationen nicht mehr korrekt waren.

Jegliche formelle Kommunikation mit TEAMLEADER muss über die Kontaktadressen erfolgen, die zu diesem Zweck in diesen Nutzungsbedingungen angegeben sind.

14. Änderungen der Dienstleistungen

TEAMLEADER behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Zusammensetzung seiner Dienste jederzeit zu ändern (einschließlich: welche Funktionalitäten unterstützt werden). Falls TEAMLEADER seine Dienstleistungen ändert, wird TEAMLEADER den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung durch eine Mitteilung darüber informieren.

15. Höhere Gewalt / Härte

TEAMLEADER kann nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder Härte zurückzuführen ist.

Zu den üblichen Ereignissen höherer Gewalt oder Härte zählen: alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise unvorhersehbar und unvermeidbar waren und die TEAMLEADER an der Erfüllung des Vertrags hindern oder die die Erfüllung des Vertrags finanziell oder anderweitig schwieriger machen würden, als dies normalerweise der Fall wäre (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Beschlagnahme, Epidemien und Pandemien, Verzögerungen bei oder Konkurs von Dritten, die von TEAMLEADER beauftragt wurden, Personalmangel, Streiks, organisatorische Umstände, Bedrohung oder terroristische Handlungen, Eingriffe von Behörden, Stromausfälle und Ausfälle oder Unterbrechungen von Kommunikationsgeräten, Software oder Hardware).

In den vorgenannten Fällen ist TEAMLEADER berechtigt, die Ausführung des Vertrags durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu überprüfen und/oder auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein. TEAMLEADER hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Situation der höheren Gewalt und/oder der Härte länger als zwei (2) Monate andauert.

16. Vergütung („Netting“)

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des belgischen Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 vereinbaren die Parteien, dass in ihrer gegenseitigen Beziehung ab dem Beginn des Abkommens zwischen den Parteien alle gegenwärtig bestehenden sowie alle zukünftigen Schulden immer automatisch und ipso jure miteinander verrechnet und ausgeglichen werden, unabhängig von ihrer Fälligkeit, ihrem Ziel oder der Währung, in der sie ausgedrückt wurden.

Bei konkurrierenden Gläubigern ist die Forderung der anderen Partei gegenüber der Partei, die mit konkurrierenden Gläubigern zu tun hat, stets auf den Restbetrag nach der Aufrechnung der anrechenbaren Beträge beschränkt, und die endgültige Aufrechnung hat in jedem Fall Rechtswirkung gegenüber dem Kurator und den übrigen Gläubigern, die daher selbst keine Einwände erheben oder sich den von den Parteien durchgeführten vorgenannten Ausgleichen oder Schuldenvergleichen widersetzen können.

17. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.

Für alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieses Vertrages sind ausschließlich die Gerichte am Firmensitz von TEAMLEADER zuständig.

18. Sprache

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Nutzungsbedingungen auch die Arbeitssprache im gesamten Geschäftsverkehr mit TEAMLEADER sein wird.

Die Originalsprache der vorliegenden Nutzungsbedingungen ist Englisch. Übersetzungen oder Dokumente, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, werden stets als Bonus für den Kunden betrachtet. Im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Fassungen ist stets die englische Fassung maßgebend.

19. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder eines Teils davon berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln und/oder des Rests der betreffenden Bestimmung. Bei Unwirksamkeit werden die Parteien verhandeln, um die unwirksame Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist dieser Nutzungsbedingungen entspricht. Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kann der zuständige Richter die ungültige Bestimmung auf das (gesetzlich) zulässige Maß herabsetzen.

Die (wiederholte) Nichtausübung von Rechten durch TEAMLEADER kann nur als Duldung einer bestimmten Situation ausgelegt werden und führt nicht zur Verwirkung von Rechten.

TEAMLEADER ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an ein anderes Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung, der Fusion, der Konsolidierung oder einer anderen Veräußerung aller oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte oder des Geschäftsbetriebs abzutreten oder zu übertragen, nachdem der Kunde hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

ANHANG 1: Preise

1. Benutzerkonten

Der Preis für die Dienste richtet sich nach der Anzahl der Benutzerkonten.
Es wird unterschieden zwischen Committed und Non-Committed User Accounts:

  • 60 € pro Benutzerkonto „Committed“ / Monat
    Als Faustregel gilt, dass die Anzahl der Benutzerkonten des Typs „Commited“ 80 % der Anzahl der Mitarbeiter des Kunden beträgt. Die Mindestanzahl der (in Rechnung gestellten) Committed User Accounts pro Kunde beträgt 10.
  • 66 € pro Benutzerkonto „Non-Committed“ / Monat

Der Gesamtpreis für die Dienste wird auf der Grundlage aller Benutzerkonten berechnet, unabhängig davon, ob sie aktiviert oder deaktiviert sind.

Ein gelöschtes Benutzerkonto wird bei der Berechnung der Gesamtzahl der Benutzerkonten nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Benutzerkonten des Typs „Committed“ erst ab der nächsten Laufzeit gelöscht werden können, sofern der Kunde die Anzahl der zugesagten Benutzerkonten rechtzeitig (d. h. 3 Monate vor dem Verlängerungsdatum) verringert hat. Benutzerkonten des Typs „Non-Committed“ können jederzeit während der laufenden Laufzeit vorübergehend deaktiviert oder endgültig gelöscht werden, zählen aber in dem Monat, in dem die Deaktivierung oder Löschung erfolgt, weiterhin als aktive Benutzerkonten und müssen daher bezahlt werden.

Neben Committed und Non-Committed User Accounts kann der Kunde auch sogenannte Freelance User Accounts hinzufügen:

  • 5 € pro Tag, an dem ein Freelance-Benutzerkonto aktiv ist

Dem Kunden wird jeder Tag in Rechnung gestellt, an dem ein freier Nutzer auf die Anwendung zugreift, sowie alle Tage, die in seinem Planungsfenster oder seinen Stundenzetteln innerhalb der Anwendung als „aktiv“ markiert sind. Zur Klarstellung: Es reicht aus, wenn der Freiberufler sich einmal anmeldet, unabhängig davon, ob er Stundenzettel ausfüllt und ob er auf dem Tagesplan steht. Diese Freelance-Benutzerkonten werden monatlich in Rechnung gestellt.

2. Zusätzliche Dienstleistungen

Der Kunde kann zusätzlich zu den auf der Website beschriebenen Standarddiensten eine Reihe von Zusatzdiensten anfordern:

  • Zusätzlicher Speicherplatz über 50 Gb: 0,50 € / Monat pro zusätzlichem Gb.
  • Reaktivierung eines gelöschten Benutzerkontos: 150 € / Benutzerkonto.
  • Einrichtung und Schulung: Preis wie auf der Website angegeben.
  • Die Zusammenlegung von zwei oder mehr Kundenkonten in der Anwendung: 175 € pro angefangene Stunde.
  • Sonstige Dienstleistungen, die über den Umfang der Standarddienstleistungen hinausgehen: 175 € pro angefangene Stunde.

Alle oben genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Reisekosten außerhalb Belgiens.

Gegebenenfalls erhält der Kunde zunächst einen Kostenvoranschlag für die zusätzlichen Dienstleistungen.

ANHANG 2: Service Level Agreement

Einführung

Dieses Dokument beschreibt die Support- und Service-Levels für Teamleader Orbit.

Wir unterstützen Sie bei der Installation, Wartung und Aktualisierung unseres Dienstes sowie bei der Lösung von Problemen, die sich aus der Nutzung unseres Dienstes ergeben, bei der Hardware-Anbindung von Peripheriegeräten und bei der Protokollierung von Verbesserungswünschen und Fehlern, die Sie uns mitgeteilt haben.

Definitionen

In diesem Service Level Agreement haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Geschäftszeiten

Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ), ausgenommen belgische und niederländische Feiertage oder Feiertage, die anstelle von Feiertagen an Wochenenden gelten.

Planmäßige Wartung

Geplante Eingriffe in die Anwendung.

RPO
(Ziel des Wiederherstellungspunkts, Recovery Point Objective)

Beschreibt das akzeptable Ausmaß des Datenverlustes, gemessen in Zeit nach einem kritischen Fehler.

RTO
(Ziel der Wiederherstellungszeit, Recovery Time Objective)

Die Zeitdauer und ein Service Level, innerhalb derer ein Geschäftsprozess nach einer Störung wiederhergestellt werden muss

Reaktionszeit

Die Zeit zwischen der Erstellung eines Support-Tickets durch den Kunden und dem Zeitpunkt, an dem das Support-Team das Ticket bearbeitet.

Lösungszeit

Die Zeit zwischen dem Zeitpunkt, an dem das Support-Team mit der Bearbeitung einer Support-Anfrage beginnt, und dem Zeitpunkt, an dem das Problem gelöst ist, ohne die Zeit, die das Team auf den Input des Kunden gewartet hat.

Ausschlüsse

Das SLA gilt nur für Produktionsplattformen; für Test-/Entwicklungsplattformen gibt es kein SLA. Das SLA ist nicht anwendbar, wenn die Service Levels aus folgenden Gründen nicht eingehalten werden:

  • Faktoren, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von TEAMLEADER liegen, Höhere Gewalt;
  • Fehlfunktionen, die auf eine unsachgemäße Verbindung mit den Diensten zurückzuführen sind;
  • Unangemessene Nutzung der Dienste;
  • Handlungen des Kunden mit der ausdrücklichen Absicht, Ausfallzeiten zu verursachen.

Hosting von Anwendungen

Die Anwendung wird auf Microsoft Azure gehostet.

Microsoft Azure ist einer der weltweit führenden Hosting-Anbieter mit einem klaren Fokus auf die Unterstützung geschäftskritischer Anwendungen. Die Microsoft Azure-Plattform wird mindestens einmal jährlich von einer akkreditierten dritten Zertifizierungsstelle auf die Einhaltung der Normen ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27018 geprüft, um eine unabhängige Bestätigung zu erhalten, dass die geltenden Sicherheitskontrollen vorhanden sind und wirksam funktionieren.

Weitere Informationen über die Microsoft Azure-Cloud und die verschiedenen Zertifizierungen finden Sie unter https://azure.microsoft.com/en-us/support/trust-center/

Das Anwendungssetup wurde in enger Zusammenarbeit mit Microsoft-Mitarbeitern konfiguriert, wobei bewährte Verfahren angewandt wurden, um maximale Zuverlässigkeit/Sicherheit und beste Leistung zu gewährleisten. Die Anwendung läuft in einem virtuell getrennten, segregierten Netzwerk, die Module sind durch mehrere Firewalls/Loadbalancer vom öffentlichen Internet getrennt.

Alle Anwendungskomponenten und alle Kundendaten befinden sich auf Servern innerhalb der Microsoft-Cloud, die sich in der (West-)EU-Region befinden.

Verfügbarkeit des Dienstes

Die Anwendung verwendet eine redundante Architektur. Der Ausfall einer einzelnen Komponente führt kaum zu Ausfallzeiten für den Endnutzer. Verschiedene externe und unabhängige Überwachungslösungen überprüfen kontinuierlich die Betriebszeit unserer Anwendung und generieren Warnmeldungen, sobald ein Problem festgestellt wird. Eines der externen Tools (pingdom) liefert objektive Statistiken zur Betriebszeit.

Die Anwendungsverfügbarkeit ist definiert als der Prozentsatz der Zeit innerhalb eines Monats, in der unsere Anwendung verfügbar ist (Antwort innerhalb von 1000 ms). Die Messung wird alle 60 Sekunden durchgeführt, Wartungsfenster sind ausgeschlossen.

TEAMLEADER sichert zu, dass die Anwendung in Übereinstimmung mit angemessenen Industriepraktiken (99,7 %) funktioniert.

Für einen Monat mit 31 Tagen ergibt sich beispielsweise eine maximale Ausfallzeit von 44 Minuten außerhalb von Wartungsarbeiten. Betrachtet man die Erfolgsbilanz der letzten zwei Jahre, so sind Unterbrechungen während der Geschäftszeiten höchst selten oder gar nicht vorhanden.

Wartung

Wir unterscheiden drei verschiedene Arten der Instandhaltung:

1. Kleine Wartungsmaßnahme

Interventionen, die keine oder nur sehr begrenzte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit unserer Anwendung haben. Die Dauer der Auswirkung variiert zwischen null und 120 Sekunden.

Kleinere Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen, werden außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt, können aber in Ausnahmefällen auch tagsüber durchgeführt werden (maximal 6 Mal pro Jahr).

2. Schwere Wartungsmaßnahme

Eingriffe, die schwerwiegende Auswirkungen auf den Gesamtdienst haben, werden immer außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt und – wenn die erwartete Ausfallzeit mehr als 30 Minuten beträgt – 48 Stunden im Voraus angekündigt.

3. Dringende Wartung

In seltenen Fällen kann unser Support-Team gezwungen sein, ohne vorherige Ankündigung einzugreifen. Die Kunden werden über unsere Statusseite informiert, Status-Updates werden alle 30 Minuten verteilt.

Service Desk - Support

Zahlende Kunden haben Zugang zum Teamleader Orbit Support Desk, um Probleme zu melden oder Unterstützung anzufordern. Support-Tickets können per E-Mail erstellt werden an support.orbit@teamleader.eu oder online über support.orbit.teamleader.eu.

Der Support Desk ist während der Geschäftszeiten besetzt. Tickets, die außerhalb der Geschäftszeiten erstellt werden, werden am nächsten Arbeitstag bearbeitet, sofern sie nicht über die Support-Hotline (+32 2 880 82 00) aktiviert werden.

Ein Defekt ist definiert als ein aktuell aufgetretenes Problem mit einer Funktion, die in der Vergangenheit verwendet wurde und jetzt nicht mehr funktioniert. Die nachstehende Tabelle enthält die Reaktions- und Lösungsziele für Defekte:

Ebene (Level)

Beschreibung

Reaktionszeit

Lösungszeit

Kritisch

Großer Ausfall, die Anwendung kann nicht mehr genutzt werden

0-2 Std.

4 Std.

Hoch

Die Anwendung ist verfügbar, aber eine bestimmte Funktionalität funktioniert nicht, Benutzer sind in ihren normalen Abläufen blockiert

2 Std.

24 Std.

Normal

Die Anwendung ist verfügbar und die Funktionen können genutzt werden, aber ein Fehler verursacht Unannehmlichkeiten für die Benutzer.

4 Std.

48 Std oder nächstes Service-Update

Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Reaktions- und Lösungszeiten nach bestem Bemühen angeboten werden und nicht als Verpflichtungen oder Garantien gegenüber dem Kunden zu betrachten sind.

Sicherung (Backup)

Alle 8 Stunden wird ein Backup erstellt, die Aufbewahrungsfrist für die Backups beträgt 90 Tage.

RPO: 8 Std.

RTO: 2 Std.

Backups werden in einem Speicherkonto auf der Azure-Plattform gesichert. Dieses Konto verwendet geo-redundanten Speicher. Die georedundante Speicherung gewährleistet, dass mehrere Kopien der Daten an verschiedenen physischen Standorten verfügbar sind. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle eines katastrophalen Ausfalls eines der Rechenzentren keine Daten verloren gehen.

Sicherheitsaudits - Bewertung der Schwachstellen

Wir begrüßen externe Sicherheitsprüfungen und -bewertungen, müssen aber über alle laufenden Arbeiten an unseren Systemen informiert werden. Daher ist jede Art von Sicherheits-/Performance-Scanning auf unserer Infrastruktur ohne schriftliche Genehmigung von TEAMLEADER verboten.

Eine Schwachstellenbewertung oder ein Sicherheitsaudit kann zulässig sein, wenn:

  • die Methoden ausschließlich auf zerstörungsfreie Verfahren beschränkt sind
  • Tests nur innerhalb des vereinbarten Zeitfensters durchgeführt werden
  • Tests im vereinbarten Umfang (IPs, Maschinen, Domänen, ...) durchgeführt werden
  • die Testergebnisse dem Sicherheitspersonal von TEAMLEADER unmittelbar nach der Bewertung mitgeteilt werden
  • die Testergebnisse vertraulich behandelt und niemals an Dritte weitergegeben werden
  • Tests auf Verlangen von TEAMLEADER sofort unterbrochen werden

TEAMLEADER ist unter keinen Umständen verpflichtet, externe Sicherheitsaudits und -bewertungen zuzulassen.

Die Kosten für die Durchführung solcher Sicherheitsprüfungen / Schwachstellenanalysen gehen zu Lasten des Kunden.

ANHANG 3: Vereinbarung zur Datenverarbeitung

ÜBERLEGUNGEN

Im Rahmen der Ausführung bestimmter Tätigkeiten und Dienstleistungen für den Kunden haben TEAMLEADER und die mit ihr verbundenen Unternehmen Zugang zu personenbezogenen Daten und/oder müssen diese personenbezogenen Daten verarbeiten, für die der Kunde als „Verantwortlicher“ in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung verantwortlich ist.

Durch diesen Datenverarbeitungsvereinbarung (im Folgenden: „DVV“) möchten die Parteien ihre gegenseitigen Vereinbarungen in Bezug auf (i) die Verwaltung, Sicherung und/oder Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten und (ii) die Verpflichtung der Parteien zur Einhaltung der Datenschutzgesetze schriftlich festlegen.

1. Definitionen

In dieser DVV haben die folgenden Begriffe die in diesem Artikel beschriebene Bedeutung:

„Vereinbarung“, „Anwendung“, „personenbezogene Kundendaten“, „Datenschutzgesetzgebung“ und „Dienste“ haben die Bedeutung, die ihnen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben wird.

Datenverantwortlicher“, „betroffene Person“, „Datenschutzverletzung“, „personenbezogene Daten“, „Auftragsverarbeiter“ und „Verarbeitung“ haben die ihnen in der Datenschutzgesetzgebung zugewiesene Bedeutung.

Zuweisung: Alle Tätigkeiten, die TEAMLEADER für den Kunden ausführt, sowie jede andere Form der Zusammenarbeit, bei der TEAMLEADER und ihre verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten, unabhängig von der Rechtsnatur des Vertrags, in dessen Rahmen diese Verarbeitung stattfindet

Unterauftragsverarbeiter: Jeder Auftragsverarbeiter, der von TEAMLEADER und seinen verbundenen Unternehmen beauftragt und ermächtigt wird, logischen Zugang zu bestimmten personenbezogenen Kundendaten zu haben und diese zu verarbeiten, um Teile der Dienstleistungen und technische Unterstützung zu leisten.

Diese DVV enthält die folgenden Übersichten:

  • Übersicht I: Übersicht über (i) die personenbezogenen Daten, von denen die Parteien erwarten, dass sie Gegenstand der Verarbeitung sind, (ii) die Kategorien der betroffenen Personen, von denen die Parteien erwarten, dass sie Gegenstand der Verarbeitung sind, (iii) die Verwendung (d. h. die Art und Weise der Verarbeitung) der personenbezogenen Daten, (iv) die Ziele und Mittel einer solchen Verarbeitung und (v) die Frist(en), für die die (verschiedenen Arten von) personenbezogenen Daten gespeichert werden sollen;
  • Überblick II: Überblick und Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen, die TEAMLEADER und seine verbundenen Unternehmen im Rahmen dieser DVV ergreifen.

2. Die Rollen der Parteien

Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten der Kunde als „Verantwortlicher“ und TEAMLEADER als „Verarbeiter“ betrachtet wird. TEAMLEADER ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter gemäß den in Artikel 6 festgelegten Anforderungen zu beauftragen.

3. Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste

3.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass:

(i) TEAMLEADER lediglich als Vermittler der Anwendung und/oder der Dienste handelt. Daher trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste durch ihn

(ii) Er ist allein dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste alle ihm auferlegten Gesetze und Vorschriften (z. B. die Aufbewahrungsfrist) einzuhalten.

3.2 Im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste durch den Kunden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass TEAMLEADER und die mit ihr verbundenen Unternehmen in dieser Hinsicht niemals haftbar gemacht werden können, auch nicht für Schäden, die durch eine solche missbräuchliche Nutzung entstehen könnten.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich daher, TEAMLEADER und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Falle eines solchen Missbrauchs sowie im Falle von Ansprüchen einer betroffenen Person und/oder eines Dritten aufgrund eines solchen Missbrauchs zu schützen.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Der Kunde erkennt an, dass TEAMLEADER als Folge der Nutzung der Anwendung und der Dienste personenbezogene Daten des Kunden verarbeiten wird.

4.2 TEAMLEADER verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden auf angemessene und sorgfältige Weise und in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung und anderen anwendbaren Vorschriften über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.

Insbesondere stellt TEAMLEADER während der Ausführung des Auftrags sein gesamtes Know-how zur Verfügung, um den Auftrag nach den Regeln der Kunst auszuführen, wie es sich für einen spezialisierten und „guten“ Auftragsverarbeiter gehört.

4.3 Nichtsdestotrotz verarbeitet TEAMLEADER die personenbezogenen Kundendaten nur auf Anfrage des Kunden und in Übereinstimmung mit dessen Anweisungen, wie in Übersicht I beschrieben, es sei denn, die Gesetzgebung sieht etwas anderes vor.

4.4 Der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher besitzt und behält die volle Kontrolle über (i) die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten, (ii) die Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten, (iii) den Zweck der Verarbeitung und (iv) die Tatsache, ob diese Verarbeitung verhältnismäßig (nicht einschränkend) ist.

Darüber hinaus ist der Kunde in seiner Eigenschaft als für die Verarbeitung Verantwortlicher allein für die Einhaltung aller (gesetzlichen) Verpflichtungen verantwortlich (z. B., aber nicht ausschließlich, für die Aufbewahrungsfrist) und trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Kundendaten und der Mittel, mit denen er diese personenbezogenen Kundendaten erworben hat.

Die Verantwortung und die Kontrolle über die personenbezogenen Kundendaten, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, liegen daher niemals bei TEAMLEADER und/oder ihren verbundenen Unternehmen.

5. Sicherheit der Verarbeitung

TEAMLEADER ergreift unter Berücksichtigung des Standes der Technik angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz (i) der personenbezogenen Kundendaten – einschließlich des Schutzes vor fahrlässiger, missbräuchlicher, unbefugter oder rechtswidriger Nutzung und/oder Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung – (ii) der Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Kundendaten, wie in Übersicht II dargelegt.

6. Unterauftragsverarbeiter

6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass TEAMLEADER im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritte als Unterauftragsverarbeiter einsetzen kann. In diesem Fall stellt TEAMLEADER sicher, dass die Unterauftragsverarbeiter mindestens an die gleichen Verpflichtungen gebunden sind, an die TEAMLEADER gemäß dieser DVV gebunden ist

6.2 TEAMLEADER verpflichtet sich, eine Liste zur Verfügung zu stellen, in der die Unterauftragsverarbeiter aufgeführt sind, auf die sie sich bei der Ausführung des Auftrags beruft. Diese Liste muss die Identität dieser Unterauftragsverarbeiter und das Land, in dem sie ansässig sind, enthalten.

6.3 TEAMLEADER verpflichtet sich, den Kunden schriftlich über jede beabsichtigte Änderung der vorgenannten Liste zu informieren (z. B. Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters).

6.4 Unbeschadet des Artikels 6.3 hat der Kunde das Recht, gegen einen neuen von TEAMLEADER ernannten Unterauftragsverarbeiter Einspruch zu erheben.

Will der Kunde von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, so hat er dies TEAMLEADER spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von TEAMLEADER schriftlich und begründet mitzuteilen (vgl. Artikel 6.3).

6.5 Falls der Kunde einem neuen Unterauftragsverarbeiter widerspricht und ein solcher Widerspruch nicht als unangemessen angesehen wird, wird TEAMLEADER angemessene Anstrengungen unternehmen, um (i) dem Kunden eine Änderung der Anwendung und/oder der Dienste zur Verfügung zu stellen oder (ii) eine wirtschaftlich angemessene Änderung der Konfiguration oder Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste durch den Kunden zu empfehlen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden, ohne den Kunden unangemessen zu belasten.

Ist TEAMLEADER jedoch nicht in der Lage, eine solche Änderung innerhalb einer angemessenen Frist (die dreißig (30) Tage nach dem Widerspruch des Kunden nicht überschreiten darf) bereitzustellen, kann der Kunde den Vertrag mit TEAMLEADER unter der Bedingung kündigen, dass:

  • die Anwendung nicht vom Kunden genutzt werden kann, ohne sich an den beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiter zu wenden; und/oder
  • eine solche Beendigung ausschließlich die Dienstleistungen betrifft, die von TEAMLEADER nicht mehr erbracht werden können, ohne sich an den beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiter zu wenden;

und zwar durch schriftliche Mitteilung an TEAMLEADER innerhalb einer angemessenen Frist.

7. Datenschutzbeauftragter

7.1 Die Muttergesellschaft von TEAMLEADER (Teamleader NV) hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt.

7.2 Der bestellte Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter dpo@teamleader.eu.

8. Übertragung von personenbezogenen Daten außerhalb des EWR

Jede Übermittlung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) heraus an einen Empfänger, der seinen Wohnsitz oder Sitz in einem Land hat, das nicht unter einen von der Europäischen Kommission erlassenen Angemessenheitsbeschluss fällt, wird den Bestimmungen einer Datenübermittlungsvereinbarung unterliegen, die (i) die Standardvertragsklauseln, wie festgelegt im ‚Beschluss der Europäischen Kommission vom 5. Februar 2010‘ (Beschluss 2010/87/EG) oder (ii) jegliche andere auf der Grundlage des Datenschutzrechts und/oder anderer Rechtsvorschriften hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beruhende Mechanismen enthalten wird.

9. Vertraulichkeit

9.1 TEAMLEADER verpflichtet sich, die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln und daher ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden keine persönlichen Kundendaten an Dritte weiterzugeben, außer:

  • bei ausdrücklicher schriftlicher Abweichung von dieser Bestimmung
  • die Veröffentlichung/Bekanntmachung wird kraft Gesetzes oder einer gerichtlichen oder sonstigen behördlichen Entscheidung (welcher Art auch immer) verlangt. In diesem Fall wird TEAMLEADER den Umfang und die Art und Weise der Offenlegung und/oder der Bekanntgabe mit dem Kunden besprechen.

9.2 TEAMLEADER und die damit verbundenen Unternehmen stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter, die mit der Ausführung des Auftrags betraut sind, über die Vertraulichkeit der personenbezogenen Kundendaten informiert sind, eine angemessene Schulung über ihre Verantwortlichkeiten erhalten haben und schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen unterzeichnet haben. TEAMLEADER und die damit verbundenen Unternehmen stellen sicher, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtungen auch nach Beendigung des Personaleinsatzes bestehen bleiben.

9.3 TEAMLEADER stellt sicher, dass der Zugang zu den personenbezogenen Kundendaten auf das Personal beschränkt ist, das den Auftrag vertragsgemäß ausführt.

10. Benachrichtigung

10.1 TEAMLEADER wird sich nach besten Kräften bemühen, den Besteller innerhalb einer angemessenen Frist zu informieren, wenn sie:

  • ein Auskunftsersuchen, eine Vorladung oder einen Antrag auf Inspektion oder Prüfung von einer zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Kundendaten erhält
  • die Absicht hat, personenbezogene Kundendaten an eine zuständige Behörde weiterzugeben
  • feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass in Bezug auf die personenbezogenen Kundendaten eine Datenschutzverletzung stattgefunden hat.

10.2 Im Falle einer Verletzung des Datenschutzes in Bezug auf die persönlichen Kundendaten, wird TEAMLEADER

  • den Kunden ohne unnötige Verzögerung nach Feststellung eines Datenlecks darüber informieren sowie – sofern möglich – den Kunden im Rahmen seiner Meldepflicht aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung unterstützen
  • so schnell wie vernünftigerweise möglich angemessene Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das Datenleck zu beenden und etwaige zukünftige Datenlecks zu vermeiden und/oder zu beschränken.

11. Rechte der Datenobjekte

11.1 Soweit der Kunde bei der Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste nicht in der Lage ist, personenbezogene Daten des Kunden zu korrigieren, zu ändern, zu sperren oder zu löschen, wie es die Datenschutzgesetze vorschreiben, wird TEAMLEADER – soweit dies rechtlich zulässig ist – jeder wirtschaftlich angemessenen Aufforderung des Kunden nachkommen, um solche Maßnahmen zu erleichtern.

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, trägt der Kunde die Kosten, die TEAMLEADER durch diese Hilfeleistung entstehen.

11.2 TEAMLEADER wird, soweit gesetzlich zulässig, den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn sie einen Antrag einer betroffenen Person auf Zugang, Berichtigung, Änderung oder Löschung der personenbezogenen Daten dieser Person (für die der Kunde verantwortlich ist) erhält. TEAMLEADER wird jedoch ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht auf eine solche Anfrage reagieren, es sei denn, sie bestätigt, dass die Anfrage den Kunden betrifft, womit der Kunde hiermit einverstanden ist.

TEAMLEADER gewährt dem Kunden eine wirtschaftlich angemessene Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags einer betroffenen Person auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und soweit der Kunde keinen Zugang zu diesen personenbezogenen Daten durch die Nutzung der Anwendung und/oder der Dienste hat.

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, trägt der Kunde die Kosten, die TEAMLEADER durch diese Hilfeleistung entstehen.

12. Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten

12.1 Bei Beendigung des Auftrags oder des Vertrags teilt TEAMLEADER dem Kunden mit, dass er während einer in der Mitteilung genannten Frist die Möglichkeit hat, die Kundendaten aus der Anwendung mit Hilfe der verfügbaren Exporttools zu exportieren.

12.2 TEAMLEADER anonymisiert die personenbezogenen Kundendaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Auftrags und/oder der Vereinbarung.

13. Kontrolle

13.1 TEAMLEADER verpflichtet sich, dem Kunden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Kunde benötigt, um zu überprüfen, ob TEAMLEADER die Bestimmungen dieser DVV einhält.

13.2 In diesem Zusammenhang wird TEAMLEADER dem Kunden (oder einem Dritten, auf den sich der Kunde beruft) gestatten, Inspektionen - z. B. ein Audit – durchzuführen und dem Kunden oder diesem Dritten die dafür erforderliche Unterstützung zu gewähren. Die Kosten eines solchen Audits gehen jedoch zu Lasten des Kunden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die DVV gilt so lange, wie die Abtretung oder Vereinbarung nicht beendet ist. Die Bestimmungen dieser DVV gelten in dem Umfang, der für den Abschluss dieser DVV erforderlich ist, und in dem Umfang, der dazu bestimmt ist, das Ende dieser DVV zu überdauern (z. B., aber nicht ausschließlich, Artikel 9 und 15).

14.2 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser DVV ganz oder teilweise als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser DVV in vollem Umfang in Kraft, als ob die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie enthalten gewesen wäre. Darüber hinaus werden die Parteien in einem solchen Fall verhandeln, um die ungültige Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn dieser DVV entspricht. Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kann der zuständige Richter die ungültige Bestimmung auf das (gesetzlich) zulässige Maß herabsetzen.

14.3 Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser DVV sind nur dann gültig und verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich akzeptiert wurden.

14.4 Diese DPA und die entsprechenden Rechte und Pflichten, die für die Parteien bestehen, können weder direkt noch indirekt ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden.

14.5 Die (wiederholte) Nichtdurchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser DVV durch eine Partei oder durch beide Parteien kann nur als Duldung eines bestimmten Zustands angesehen werden und führt nicht zur Verwirkung.

14.6 Diese DVV hat Vorrang vor allen anderen DVV zwischen den Vertragsparteien.

15. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit

15.1 Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten in Bezug auf die Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieser DVV unterliegen belgischem Recht und sind nach diesem auszulegen, unter Ausschluss anderer (belgischer, ausländischer oder internationaler) Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -bestimmungen, die dazu führen würden, dass das Recht eines anderen Landes als Belgien anwendbar wäre.

15.2 Für alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieser DPA sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von TEAMLEADER zuständig.

Übersicht I - Verarbeitung personenbezogener Kundendaten durch TEAMLEADER

Dieses Dokument gibt einen Überblick über die personenbezogenen Kundendaten, die TEAMLEADER im Rahmen des Auftrags im Namen des Kunden verarbeiten soll, sowie über die Kategorien der betroffenen Personen, die Art und Weise der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die Mittel und Zwecke der Verarbeitung und die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Kundendaten.

I. Verarbeitete personenbezogene Kundendaten:

  • Name
  • Vorname
  • Benutzerkonto
  • Passwort
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (Festnetz/mobil)
  • Private Adresse
  • Bankkontonummer
  • Bankleitzahl
  • Andere personenbezogene Daten, abhängig von den freien Feldern, die der Kunde selbst hinzugefügt hat

TEAMLEADER geht unter keinen Umständen davon aus, dass besondere Kategorien personenbezogener Daten, wie sie in der Datenschutzgesetzgebung definiert sind, gesammelt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Informationen über die Gesundheit der betroffenen Person, Rasse, politische Meinungen, religiöse oder andere Überzeugungen, sexuelle Orientierung, usw. Die Verantwortung für die Verarbeitung solcher sensiblen Daten durch die Anwendung und die Dienste liegt vollständig beim Kunden.

II. Kategorien von Datenobjekten:

  • Mitarbeiter
  • Interessenten
  • Kunden
  • Lieferanten
  • Geschäftspartner
  • Dienstleister
  • Andere Betroffene

III. Die Verwendung personenbezogener Kundendaten, Mittel und Zwecke der Verarbeitung:

- Verwendung personenbezogener Daten:

  • Speicherung in der Anwendung
  • Verarbeitung

- Verarbeitungsmittel:

  • TEAMLEADERs Antrag
  • Integrationen

- Zweck der Verarbeitung:

  • Integrationen
  • Verwaltung von Aufgaben, Meetings und Anrufen
  • Hinzufügen von personenbezogenen Kundendaten zum CRM-Tool, um versandte E-Mails zu verfolgen und Kontakte und Unternehmen zu verwalten
  • Weiterverfolgung eines Verkaufsprojekts (inkl. Angebotsverwaltung)
  • Projektplanung (einschließlich interner Projekte)
  • Fakturierung
  • Verwaltung von Nutzern / Teams von Nutzern der Anwendung
  • Zeiterfassung
  • Erstellung und Verwaltung von Support-Tickets (einschließlich der betreffenden Statistiken)
  • Erstellung und Verwaltung von Zwecken
  • Voice-over-IP
  • Verwaltung von (gezielten) Mailings
  • Erstellung und Verwaltung von Versandformularen
  • Erstellung und Verwaltung von Bestellungen
  • Erstellung, Planung und Verwaltung von Veranstaltungen
  • Speicherung und Führung/Aktualisierung von Dokumenten
  • Einrichtung von Konten bei TEAMLEADER durch den Kunden
  • Lagerverwaltung

IV. Aufbewahrungsfrist:

TEAMLEADER bewahrt die personenbezogenen Kundendaten so lange auf, wie der Auftrag und/oder der Vertrag läuft. TEAMLEADER anonymisiert die personenbezogenen Kundendaten innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Beendigung des Auftrags und/oder der Vereinbarung.

Nach Beendigung des Auftrags und/oder des Vertrags ist TEAMLEADER berechtigt, die anonymisierten personenbezogenen Kundendaten (oder einen Teil davon) zu statistischen und analytischen Zwecken sowie für ihre kommerziellen Zwecke aufzubewahren.

Übersicht II - Beschreibung der von TEAMLEADER getroffenen Sicherheitsmaßnahmen

Dieses Dokument enthält die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die von TEAMLEADER zur Unterstützung ihrer (Verarbeitungs-)Aktivitäten im Rahmen der Beauftragung gemäß der Datenschutzgesetzgebung umgesetzt werden.

I. Zugangskontrolle zu den Verarbeitungsbereichen (physisch)

Die Webanwendungen, Kommunikations- und Datenbankserver von TEAMLEADER befinden sich in sicheren Datenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die von Azure betrieben werden. TEAMLEADER hat die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen getroffen, um die in der Datenschutzgesetzgebung festgelegten Standards und Verpflichtungen einzuhalten.

II. Zugangskontrolle zu personenbezogenen Datenverarbeitungssystemen (logisch)

TEAMLEADER hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass die Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Unbefugten genutzt werden können.

Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Herstellung der Identifikation des Terminals und/oder des Terminalnutzers gegenüber den Systemen von TEAMLEADER
  • Automatisches Ausschalten des Nutzerterminals, wenn dieses nicht genutzt wird. Zum erneuten Öffnen sind eine Identifikation und ein Passwort erforderlich
  • Automatische Sperrung der Nutzer-ID, wenn mehrere falsche Passwörter eingegeben wurden. Ereignisse werden protokolliert und Protokolle werden regelmäßig überprüft;
  • Die Verwendung von Firewall-, Router- und VPN-basierten Zugangskontrollen, um private Netzwerke und Back-end-Server zu schützen;
  • Ad hoc-Überwachung der Infrastruktursicherheit;
  • Regelmäßige Überprüfung des Sicherheitsrisikos durch interne Mitarbeiter und externe Prüfer;
  • Ausgabe und Sicherung von Identifikationscodes;
  • Rollenbasierte Zugangskontrolle, die entsprechend des Prinzips der geringsten Privilegien implementiert ist;
  • Der Zugang zu Host-Servern, Anwendungen, Datenbanken, Routern, Switches usw. ist gesperrt;
  • Einsatz kommerzieller und benutzerdefinierter Tools zur Erfassung und Untersuchung der Anwendungs- und Systemprotokolle auf Anomalien.

III. Verfügbarkeitskontrolle

TEAMLEADER hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten vor zufälliger Zerstörung oder Verlust geschützt sind.

Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Redundante Service-Infrastruktur;
  • Ständige Beurteilung der Datenzentren und Internetdienstanbieter (ISPs), um die Leistung für die Kunden in Bezug auf Bandweite, Latenz und Notfall-Isolation zu optimieren;
  • Errichten von Datenzentren in sicheren Kollokationseinrichtungen die ISP-Carrier-neutral sind und physische Sicherheit, redundanten Strom und Infrastrukurredundanz bieten;
  • Dienstleistungsvereinbarungen mit ISPs, um eine hohe Verfügbarkeit sicherzustellen;
  • Schnelle Ausfallsicherungsmöglichkeiten.

IV. Übertragungskontrolle

TEAMLEADER hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten während ihrer Übertragung oder während des Transports der Datenträger von Unbefugten gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können.

Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Verwendung angemessener Firewall- und Verschlüsselungstechnologien, um Zugänge und Pipelines, durch welche die Daten übertragen werden, zu schützen;
  • Sensible personenbezogene Daten werden während der Übertragung durch aktuelle Versionen von TLS oder anderen Sicherheitsprotokollen mit stabilen Verschlüsselungsalgorithmen und -schlüsseln verschlüsselt;
  • Schutz vor dem webbasierten Zugang zur Accountmanagement-Schnittstelle durch Mitarbeiter mittels verschlüsseltem TLS
  • End-to-end-Verschlüsselung der Bildschirmfreigabe für den Fernzugriff, Support oder Kommunikation in Echtzeit.

V. Eingangskontrolle

TEAMLEADER hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Kundendaten in Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingegeben oder entfernt wurden.

Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Ermächtigung von autorisierten Mitarbeitern;
  • Schutzmaßnahmen für die Eingabe von personenbezogenen Daten in den Speicher, sowie für das Lesen, Ändern und Löschen von gespeicherten personenbezogenen Daten, inklusive durch Dokumentation oder Protokollierung von Materialänderungen in Kontodaten oder Kontoeinstellungen;
  • Trennung und Schutz aller gespeicherten personenbezogenen Daten durch Datenbankschemata, logische Zugangskontrollen und/oder Verschlüsselung;
  • Verwendung von Anmeldedaten zur Nutzeridentifikation;
  • Physische Sicherung der Einrichtungen zur Datenverarbeitung;
  • Abschaltung bei Zeitüberschreitung.

VI. Überwachung

TEAMLEADER hat keinen Zugriff auf personenbezogene Kundendaten, außer:

  • Erbringung der im Rahmen des Vertrags mit dem Kunden erforderlichen Dienstleistungen
  • zur Unterstützung des Kundenerlebnisses
  • wenn vom Gesetz vorgeschrieben oder
  • auf Anfrage des Kunden.

Dies wird durch folgende Maßnahmen erreicht:

  • Individuelle Ernennung eines Systembetreuers;
  • Anwendung geeigneter Maßnahmen, um die Zugangsprotokolle des Systembetreuers in der Infrastruktur zu protokollieren.