Nutzungsbedingungen
Nachfolgend finden Sie die älteren Versionen unserer Nutzungsbedingungen und Datenverarbeitungsvereinbarung:
- Nutzungsbedingungen: Version Januar 2022 - Version Februar 2018
- Datenverarbeitungsvertrag: Version Januar 2022 - Version April 2018
Dies sind die Nutzungsbedingungen von:

Im Folgenden als „Wir“, „Unser“ und „TEAMLEADER“ bezeichnet.
1. Wichtige Begriffe
In diesen Nutzungsbedingungen haben die folgenden Begriffe die in diesem Artikel beschriebene Bedeutung:
„Administrator“ | Der Benutzer, der für das Administratorkonto verantwortlich ist und der die umfangreichsten Nutzungsrechte in Bezug auf die Teamleader Software hat. Weitere Informationen finden Sie in diesem Support-Centre-Artikel. |
„Administratorkonto“ | Das Benutzerkonto, auf das nur der Administrator zugreifen und das nur vom Administrator genutzt werden kann. |
„Verbundenes Unternehmen“ | Ein verbundenes Unternehmen einer Partei, wie in Artikel 1:20 des belgischen Gesellschaftsrechts definiert. Für Teamleader NV gehören zu den verbundenen Unternehmen unter anderem folgende Unternehmen: Visma Belgium Holding BV (BE0754.932.390) und Visma AS als Muttergesellschaft. |
„Vertrag“ | Der Vertrag über die Dienstleistungen, der zwischen den Parteien geschlossen wird, wenn der Kunde die Nutzungsbedingungen von TEAMLEADER entweder schriftlich oder elektronisch akzeptiert, und der die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien regelt. Der Vertrag umfasst die DPA, die als Anhang zu diesen Nutzungsbedingungen beigefügt ist. |
„Paket(e)“ | Die verschiedenen Zahlungspakete für die Softwarelizenz, die TEAMLEADER anbietet und aus denen der Kunde wählen kann. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die in den einzelnen Paketen enthaltenen Funktionalitäten finden Sie auf der Website. |
„Kommunikation“ | Jegliche nicht-kommerzielle Kommunikation bezüglich der Dienste durch TEAMLEADER an den Kunden (und gegebenenfalls an seine zugehörigen Nutzer) über die Website, E-Mail, In-App-Nachrichten und/oder über jedes andere geeignete Kommunikationsmittel; |
„Kunde“ | Jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit TEAMLEADER abgeschlossen hat. Da die Dienstleistungen ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden bestimmt sind, wird jeder Kunde als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes betrachtet und kann folglich in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER kein „Verbraucher“ sein. |
„Kundenkonto“ | Alle Benutzerkonten des Kunden und die darin enthaltenen Kundendaten. |
„Kundendaten“ | Alle Inhalte, Informationen und Daten – einschließlich personenbezogener Daten –, die sich auf andere Dritte als den Kunden und die mit ihm verbundenen Nutzer beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Interessenten, Geschäftspartner, Klienten und Kunden des Kunden), die vom Kunden und/oder den mit ihm verbundenen Nutzern bei der Nutzung der Dienste in das Kundenkonto eingegeben und hochgeladen werden. |
„Kundengespräch Add-On“ | Das Add-on zum Tool, das von TEAMLEADER und seinen Tochtergesellschaften entwickelt, gewartet und betrieben wird und dem Kunden die zusätzliche Möglichkeit bietet, Videomeetings zu planen und durchzuführen. |
„Personenbezogene Kundendaten“ | Alle Kundendaten, die als „personenbezogene Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung gelten. |
„Demo“ | Die Demoversion des Tools, die es dem Kunden ermöglicht, die Dienste für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zu nutzen; danach muss der Kunde zu einem der kostenpflichtigen Pakete wechseln. |
„Dokumentation“ | Jegliche Dokumentation, die von TEAMLEADER in Bezug auf die Dienstleistungen und die Website zur Verfügung gestellt wird, einschließlich jeglicher Dokumentation, Tutorials oder anderer Materialien, die auf der Website verfügbar sind. |
„DPA“ | TEAMLEADERs Datenverarbeitungsvertrag, abrufbar unter www.teamleader.de/dpa. |
„Datenschutzerklärung“ | Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER ist abrufbar unter https://www.teamleader.de/privacy. |
„Gesetzgebung zum Datenschutz“ | Bezieht sich gemeinsam auf (i) die Datenschutzgrundverordnung vom 27. April 2016 („die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ oder „DSGVO“) und (ii) alle belgischen Gesetze zur Umsetzung der DSGVO. |
„Partei“ | Jede Partei des Vertrages, entweder TEAMLEADER oder der Kunde. TEAMLEADER und der Kunde werden gemeinsam als die Parteien bezeichnet. |
„Dienstleistungen“ | Die von TEAMLEADER für den Kunden im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Softwarelizenz und gegebenenfalls die Onboarding-Dienste. |
„Teamleader Software“ | Bezieht sich gemeinsam auf das Tool und das Kundengespräch Add-On. |
„Onboarding-Dienste“ | Die vom TEAMLEADER-Personal angebotenen und erbrachten Dienstleistungen in Bezug auf die Vorbereitung und Einrichtung des Kundenkontos zum Zwecke der ordnungsgemäßen und effektiven Nutzung der Softwarelizenz. |
„Softwarelizenz“ | Die Softwarelizenz in Bezug auf die Teamleader Software und alle damit verbundenen Nutzungsrechte, die TEAMLEADER dem Kunden und seinen zugehörigen Nutzern zur Verfügung stellt. |
„Lizenzgebühr“ | Der wiederkehrende Betrag, den der Kunde für die Nutzung der Softwarelizenz zahlt und der hauptsächlich auf dem gewählten Paket, der Anzahl der Benutzerkonten, der Nutzung des Kunden-Meeting-Add-Ons und den Grenzen des Kundenkontos basiert. |
„Dauer“ | Die anfängliche oder verlängerte Laufzeit - d.h. ein Quartal oder ein Jahr -, für die dem Kunden und seinen zugehörigen Nutzern die Softwarelizenz gewährt wird. |
„Verlängerungsdatum“ | Das Datum, an dem die Softwarelizenz nach Ablauf der vorherigen Dauer automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert wird. |
„Tool“ | Die „Teamleader Focus“ Software as a Service (Saas) Web- und Mobilanwendung, die von TEAMLEADER und seinen verbundenen Unternehmen entwickelt, gewartet und betrieben wird. Eine nicht erschöpfende Übersicht über die Funktionalitäten des Tools finden Sie auf der Website. |
„Regulärer Benutzer“ | Ein Benutzer mit einem regulären Benutzerkonto; |
„Reguläres Benutzerkonto“ | Ein Benutzerkonto, das vom Administrator für einen regulären Benutzer erstellt wird und dessen entsprechende Nutzungsrechte in Bezug auf das Tool und gegebenenfalls das Kundengespräch Add-On vom Administrator innerhalb der durch diese Nutzungsbedingungen erlaubten Grenzen festgelegt werden. |
„Benutzer“ | Jede natürliche oder juristische Person, für die der Kunde ein Benutzerkonto bestellt hat und die auch individuell an die Nutzungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen in diesen Servicebedingungen gebunden ist. Administratoren und regulärer Benutzer werden gemeinsam als Benutzer bezeichnet. |
„Benutzerkonto“ | Ein individuelles Benutzerkonto für das Tool und gegebenenfalls für das Kundengespräch Add-On, auf das ein Nutzer über sein persönliches Login zugreifen kann. Administratorkonten und reguläre Benutzerkonten werden gemeinsam als Benutzerkonten bezeichnet. |
„Website“ | Die offizielle Website von TEAMLEADER bezüglich seiner Dienstleistungen, die über www.teamleader.eu und jede andere TEAMLEADER-Website für die verschiedenen Länder, in denen TEAMLEADER tätig ist, zugänglich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf teamleader.be, teamleader.nl, teamleader.fr, teamleader.es, teamleader.de und teamleadercrm.it. |
2. Der Vertrag
2.1 Hintergrund
TEAMLEADER bietet ein Tool für das Arbeitsmanagement in Form einer Web- und einer mobilen Anwendung, die eine effizientere Unternehmensverwaltung für seine Kunden gewährleistet. Integrationen mit Online-Tools von Drittanbietern können über Teamleader marketplace vorgenommen werden.
2.2 Abschluss des Vertrags
Bei der Bestellung der Dienstleistungen, entweder über die Website oder auf andere Weise – einschließlich der Registrierung für die Demo – wird der (potenzielle) Kunde immer aufgefordert, die Nutzungsbedingungen von TEAMLEADER und die DPA zu akzeptieren. Der Kunde schließt einen Vertrag mit TEAMLEADER ab, wenn er die Nutzungsbedingungen und die DPA akzeptiert. Sowohl die Nutzungsbedingungen als auch die DPA werden im Administratorkonto/in den Administratorkonten bereitgestellt.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Annahme der Nutzungsbedingungen auf elektronischem Wege zu einem gültigen Vertrag führt. Dies steht in vollem Einklang mit dem belgischen Wirtschaftsgesetz. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen kann TEAMLEADER auf alle verfügbaren elektronischen Dateien zurückgreifen, um das Bestehen des Vertrages zu beweisen.
Jeder, der diesen Vertrag im Namen einer juristischen Person abschließt, erklärt und garantiert, dass er die rechtliche Befugnis hat, diese juristische Person an diese Nutzungsbedingungen zu binden.
Bitte beachten Sie, dass für Kunden, die die Teamleader Software über einen von TEAMLEADERs Vertriebspartnern nutzen, der Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA) gilt. Sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Nutzungsbedingungen.
TEAMLEADER ist jederzeit berechtigt, zusätzliche Informationen über den Unterzeichner und den (potentiellen) Kunden zu verlangen. TEAMLEADER ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, wenn (i) Zweifel an der Identität des Unterzeichners, (ii) Zweifel an der Kreditwürdigkeit des (potenziellen) Kunden und (iii) Anzeichen dafür bestehen, dass der (potenzielle) Kunde beabsichtigt, die Dienstleistungen ohne die ausdrückliche Zustimmung von TEAMLEADER weiterzuverkaufen. Eine solche Kündigung des Vertrags oder die Aussetzung der Ausführung des Vertrags berechtigt die andere Partei niemals zu irgendeiner Form von Entschädigung oder Schadenersatz.
2.3 Bestellung und Lieferung
Bestellung
Falls der Kunde die Demo genutzt hat (siehe Art. 3,1) und noch über ein aktives Administratorkonto verfügt, kann die Softwarelizenz über das Administratorkonto bestellt werden, indem der Kunde auf die Schaltfläche „Aktualisieren“ klickt, unter der Bedingung, dass mindestens die folgenden Informationen angegeben werden:
- Paket;
- Anzahl der Benutzerkonten;
- Zahlung per Kreditkarte oder per Lastschrift (SEPA), einschließlich Zahlungsdetails.
Zusätzlich zur Softwarelizenz kann der Kunde auch Onboarding-Dienste über denselben In-App-Flow oder über die Website (https://www.teamleader.eu/contact/sales) bestellen.
Ein Vertrag tritt erst nach einer elektronischen Auftragsbestätigung in Kraft oder sobald TEAMLEADER dem Kunden die Dienstleistungen zur Verfügung stellt.
Für den Fall, dass der Kunde kein aktives Administratorkonto mehr hat, aber die Dienste bestellen möchte, muss der Kunde TEAMLEADER über die Website kontaktieren.
Lieferung
Nach Abschluss des Vertrages erhält der Kunde Zugang zum Tool. Die Bereitstellung eines Administratorkontos für den Kunden gilt als Lieferung der Softwarelizenz.
Bei Lieferung der Softwarelizenz ist der Kunde verpflichtet, eine erste Überprüfung vorzunehmen, um festzustellen, ob die gelieferte Softwarelizenz seiner Bestellung entspricht. Dazu gehören u.a. die im gewählten Paket enthaltenen Funktionalitäten und die Anzahl der Benutzerkonten.
Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung über den Helpdesk über etwaige Abweichungen zu informieren. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden keine Beanstandung, so gilt die Lieferung als vom Kunden genehmigt und akzeptiert.
2.4 Kein Rücktrittsrecht
Gemäß dem belgischen Handelsgesetzbuch (niederländisch: Wetboek Economisch Recht oder WER) hat jeder Verbraucher (d. h. jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrem Handel, Unternehmen, Handwerk oder Beruf zuzuordnen sind) ein Widerrufsrecht in Bezug auf Produkte und/oder Dienstleistungen, die über das Internet, per E-Mail oder Telefon erworben wurden.
Da die Dienstleistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke bestimmt sind, wird jeder Kunde in seiner Geschäftsbeziehung mit TEAMLEADER als „Unternehmen“ im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzes betrachtet. Folglich haben unsere Kunden unter keinen Umständen ein Widerrufsrecht, weder in Bezug auf die Softwarelizenz noch in Bezug auf die Onboarding-Dienste.
Bitte beachten Sie, dass TEAMLEADER jedem potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss die Möglichkeit bietet, für einen begrenzten Zeitraum ein kostenloses Demokonto zu nutzen (siehe Artikel 3.1). Darüber hinaus hat jeder Kunde die Möglichkeit, die Vollversion des Kundengespräch Add-Ons für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zu testen (siehe Artikel 3.2). TEAMLEADER bietet mit diesen kostenlosen Testphasen also mehr als gesetzlich vorgeschrieben.
2.5 Geltungsbereich
Die Geschäftsbeziehung zwischen TEAMLEADER und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen. Dieser Vertrag ersetzt alle früheren Verträge, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienste bestanden haben, und setzt diese außer Kraft.
Diese Nutzungsbedingungen haben stets Vorrang vor den Geschäftsbedingungen des Kunden.
2.6 Änderungen des Vertrags
TEAMLEADER behält sich das Recht vor, seine Nutzungsbedingungen, seine Preise und seine Dienstleistungen jederzeit in der Zukunft zu ändern. TEAMLEADER verpflichtet sich, den Kunden durch eine Mitteilung über diese Änderungen zu informieren.
- Nicht wesentliche Änderungen werden wirksam, sobald sie dem Kunden mitgeteilt werden.
- Wesentliche Änderungen werden erst nach Ablauf einer angemessenen Frist wirksam, die TEAMLEADER dem Kunden mitteilt.
Nur bei wesentlichen Änderungen des Vertrages (z. B. Preiserhöhung, siehe Artikel 4.3) hat der Kunde die Möglichkeit, Einwände zu erheben und – falls keine angemessene Lösung gefunden werden kann – den Vertrag zu kündigen (siehe Artikel 9.1).
3. Kostenloser Test
3.1 Ausprobieren des Tools (Demo)
Jeder Kunde erhält die Möglichkeit, das Tool während eines begrenzten Zeitraums kostenlos zu testen. Der Zeitraum, in dem der Kunde Zugang zu diesem Demokonto hat, wird von TEAMLEADER nach eigenem Ermessen festgelegt. TEAMLEADER behält sich das Recht vor, ein Demokonto jederzeit zu schließen und alle vom Kunden in das Demokonto eingegebenen Daten endgültig zu löschen. TEAMLEADER kann aufeinanderfolgende Aktivierungen von Demokonten verweigern oder begrenzen, um Missbrauch zu verhindern.
Ungeachtet der Tatsache, dass der Kunde, der ein kostenloses Demokonto nutzt, (noch) kein zahlender Kunde ist, muss der Testkunde – und seine zugehörigen Benutzer – während des Testzeitraums ebenfalls alle anwendbaren Nutzungsbedingungen und andere relevante Bestimmungen in diesen Nutzungsbedingungen einhalten, insbesondere Artikel 5 (Nutzungsbedingungen), 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Haftung), 11 (Personenbezogene Daten und Datenschutz) und 12 (Vertraulichkeit).
3.2 Ausprobieren des Kundengespräch Add-Ons
Jeder Kunde kann die volle (umfangreichste) Version des Kundengespräch Add-Ons für einen begrenzten Zeitraum kostenlos testen. Diese kostenlose Testphase kann von jedem Benutzer über sein Benutzerkonto gestartet werden. Dadurch werden alle Funktionen des Kundengespräch Add-Ons für das gesamte Kundenkonto aktiviert. Der Zeitraum, in dem die Nutzer die Vollversion des Kundengespräch Add-Ons testen können, wird von TEAMLEADER nach eigenem Ermessen festgelegt. TEAMLEADER kann aufeinanderfolgende Aktivierungen des Kundengespräch Add-Ons verweigern oder begrenzen, um Missbrauch zu verhindern. Um die Vollversion des Kundengespräch Add-Ons weiter nutzen zu können, muss der Kunde ein Upgrade auf die kostenpflichtige Version durchführen (siehe Artikel 4.4). Andernfalls kann der Kunde weiterhin die (eingeschränkte) Basisversion des Kundengespräch Add-Ons nutzen.
4. Preis
4.1 Kommerzielle Angebote
Alle Promotionen, kommerziellen Angebote, Rabatte und Ankündigungen von TEAMLEADER, die über die Website, per E-Mail oder in anderer Form (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kataloge, Broschüren, Newsletter, Prospekte und andere Werbeankündigungen) kommuniziert werden, sind völlig unverbindlich und können vom (potenziellen) Kunden nur als Einladung zur Bestellung der Dienste angesehen werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Kommerzielle Rabatte auf die Standardpreise, die mündlich (z. B. telefonisch) gewährt werden, müssen schriftlich bestätigt werden (z. B. auf der entsprechenden Rechnung), um gültig zu sein.
Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte nur gemäß den diesbezüglich ausdrücklich genannten Richtlinien und Bedingungen anwendbar sind. Solche Rabatte gelten als einmalig für die erste Laufzeit oder die angegebene Dauer gewährt und gelten daher nicht automatisch für nachfolgende (ähnliche) Aufträge. Jede gegenteilige Praxis wird als kommerzielle Geste betrachtet und gilt nur so lange, wie sie nicht von TEAMLEADER widerrufen wird. Der (potenzielle) Kunde erkennt an, dass Rabatte (wie auch alle anderen Werbegeschenke) nicht kumulierbar sind, von Natur aus individuell sind und niemals zu einem erworbenen Recht führen können.
4.2 Preise
Allgemeines
Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Steuern und (lokale) Abgaben. Alle Preise sind in Euro angegeben und müssen auch in Euro bezahlt werden.
Pakete
Die Pakete werden von TEAMLEADER zu einer festen vierteljährlichen oder jährlichen Lizenzgebühr angeboten. Weitere Informationen zu den Preisen der Pakete sind auf der Website zu finden.
Die vereinbarte Lizenzgebühr für das vom Kunden während der Erstlaufzeit bestellte Paket ist in der In-App-Lizenzübersicht ausgewiesen. Ändert sich die Lizenzgebühr (siehe Artikel 4.3, Preisänderungen) und/oder ändert sich der Umfang der Softwarelizenz zu einem späteren Zeitpunkt (siehe Artikel 4.4, Upgrades und Downgrades), wird die In-App-Lizenzübersicht entsprechend geändert. Zusammen mit der letzten unbestrittenen Rechnung dient die In-App-Lizenzübersicht als Nachweis der zu diesem Zeitpunkt zwischen den Parteien vereinbarten und anwendbaren Lizenzgebühr.
Onboarding-Dienste
Die Onboarding-Dienste werden von TEAMLEADER zu einer festen, einmaligen Gebühr angeboten. Weitere Informationen zur Preisgestaltung der Onboarding-Dienste sind auf der Website zu finden.
4.3 Preisanpassungen
Allgemeines
TEAMLEADER garantiert unter keinen Umständen, dass die Preise für die Dienstleistungen beibehalten werden. TEAMLEADER kann jederzeit die Preise für einen oder mehrere seiner Dienste anpassen.
Im Falle einer Preiserhöhung, die bestehende Kunden betrifft, verpflichtet sich TEAMLEADER, seine Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten der neuen Preise durch eine Mitteilung zu informieren.
Lizenzgebühren
Unbeschadet der Bestimmungen über die Indexierung gilt eine Erhöhung der Lizenzgebühr des Kunden, die während der laufenden Laufzeit in Kraft tritt, als wesentliche Änderung des Vertrags. Folglich wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zu kündigen. Eine solche Kündigung muss schriftlich an TEAMLEADER erfolgen, bevor die neuen Lizenzgebühren in Kraft treten. Nach dem Datum des Inkrafttretens gilt die weitere Nutzung des Tools durch den Kunden als Zustimmung zu den geänderten Preisen.
Indexierung
Soweit die Preise der Leistungen auf den jeweils gültigen Lohnkosten, Kosten für Komponenten/Teile, Sozialabgaben und staatliche Abgaben, Versicherungsprämien, Materialkosten, Wechselkursen und/oder anderen Kosten basieren, ist TEAMLEADER im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer dieser Preisfaktoren berechtigt, seine Preise entsprechend den gesetzlich zulässigen Normen zu erhöhen (bei Lizenzgebühren: auch während der laufenden Laufzeit). Eine Indexierung kann nicht als wesentliche Änderung des Vertrages angesehen werden.
4.4 Upgrades und Downgrades
Upgrades
Es steht dem Kunden frei, (i) auf ein höheres Paket zu wechseln, (ii) die Anzahl der Benutzerkonten zu erhöhen, (iii) die kostenpflichtige Version des Kundengespräch Add-ons für einen oder mehrere Benutzer zu aktivieren und (iv) die Limits des Kundenkontos zu erhöhen (im Folgenden gemeinsam als „Upgrade(s)“ bezeichnet). Diese Upgrades können jederzeit während der Laufzeit über die Upgrade-Funktion in der App durchgeführt werden.
In einem solchen Fall wird das angeforderte Upgrade sofort aktiviert. Eine zusätzliche Gebühr wird anteilig unter Berücksichtigung des verbleibenden Zeitraums der aktuellen Laufzeit berechnet, in dem der Kunde das Upgrade nutzen kann.
Weitere Informationen über Upgrades finden Sie in unserem Support-Centre:
- Für den Wechsel zu einem höheren Paket
- Zum Hinzufügen eines oder mehrerer neuer Benutzerkonten
- Für die Aktivierung der kostenpflichtigen Version des Kundengespräch Add-Ons
- Zur Erhöhung der Anzahl der Nutzer, die Zugang zur kostenpflichtigen Version des Kundengespräch Add-Ons haben
- Für die Erhöhung von Kundenkontolimits
Downgrades
Es steht dem Kunden frei, (i) auf ein niedrigeres Paket zu wechseln, (ii) die Anzahl der Benutzerkonten zu reduzieren, (iii) die kostenpflichtige Version des Kundengespräch Add-Ons für einen oder mehrere Benutzer zu deaktivieren und (iv) frühere Erhöhungen der Kundenkontolimits rückgängig zu machen (im Folgenden gemeinsam als „Downgrade(s)“ bezeichnet).
Eine solche Mitteilung muss spätestens fünfzehn (15) Tage vor dem Verlängerungsdatum über das Downgrade-Formular in der App erfolgen. Erfolgt die Downgrade-Benachrichtigung zu spät, ist TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden das betreffende Paket, die Benutzerkonten, die kostenpflichtige Version des Kundengespräch Add-Ons und die Kundenkontolimits für die gesamte folgende Laufzeit in Rechnung zu stellen, auch wenn der Kunde diese nicht mehr nutzt.
Herabstufungen werden erst ab dem (vierteljährlichen oder jährlichen) Verlängerungsdatum vorgenommen. Folglich hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung für die Nichtnutzung bestimmter Paketfunktionen, Benutzerkonten, der kostenpflichtigen Version des Kundengespräch Add-Ons oder der Kundenkontolimits während der laufenden Laufzeit.
Weitere Informationen über Downgrades finden Sie in unserem Support-Centre:
5. Nutzungsbedingungen - das Tool
5.1 Software-Lizenz (Nutzungsrecht)
TEAMLEADER gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares, weltweit begrenztes Recht, die Teamleader Software, einschließlich aller (zukünftigen) Updates der Teamleader Software, ausschließlich für seine internen Geschäftsabläufe zu nutzen.
Der Kunde sichert in jedem Fall zu und gewährleistet, dass (i) alle übermittelten (Registrierungs-)Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und genau sind und (ii) er die Genauigkeit dieser Informationen aufrechterhalten wird.
Jede andere Nutzung oder Verwertung, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt wird, ist ohne schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER nicht gestattet.
Solange dieser Vertrag in Kraft ist, kann der Kunde das Tool im Rahmen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingeräumten Rechte nutzen. Der Umfang der eingeräumten Rechte kann während der Laufzeit des Vertrages eingeschränkt oder erweitert werden.
Der Kunde kann im Rahmen der von TEAMLEADER eingeräumten Softwarelizenz einer vereinbarten Anzahl von Benutzern ein Zugangs- und Nutzungsrecht einräumen. Diese Benutzer können auf die Teamleader-Software innerhalb der internen Geschäftsumgebung des Kunden unter der Verantwortung des Kunden zugreifen und sie benutzen.
Analog dazu gelten die Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen für Nutzer, die über den Kunden Zugang zur Teamleader-Software erhalten. Der Kunde verpflichtet sich, alle seine Benutzer klar über ihre Verpflichtungen und die Nutzungsbedingungen der Teamleader-Software zu informieren.
Der Kunde darf den Zugriff auf die Teamleader-Software oder deren Nutzung durch andere Personen als die vereinbarten Nutzer nicht gestatten. Der Kunde ist verantwortlich für die Handlungen, das Verhalten, den Betrieb und alle anderen Handlungen in Bezug auf die Teamleader Software, durch seine Angestellten, leitenden Angestellten, Direktoren und alle Dritten, denen er absichtlich oder unabsichtlich direkten oder indirekten Zugang zu dem Tool gibt.
Im Falle der Nichteinhaltung des Vertrags kann TEAMLEADER Maßnahmen gegen den Kunden sowie gegen die mit ihm verbundenen Benutzer ergreifen.
5.2 Registrierung/Administrator- und Benutzerkonten
Der Kunde kann über das Administratorkonto und ggf. die zusätzlichen Benutzerkonten auf das Tool zugreifen und die Softwarelizenz nutzen. Der Kunde ist für jede Nutzung und Aktivität des Administratorkontos und der Benutzerkonten allein verantwortlich.
Die Anzahl der Benutzerkonten entspricht der Anzahl der Benutzer des Kunden. Jeder Benutzer hat somit sein persönliches Benutzerkonto. Der Administrator bestimmt den Umfang der Rechte der Benutzerkonten und bleibt für die Gewährung dieser Rechte stets verantwortlich.
Jedes Benutzerkonto (einschließlich des Administratorkontos) gehört jeweils nur einer einzigen Person und darf daher nicht mit anderen Personen geteilt werden. Sowohl dem Administrator als auch jedem Nutzer wird geraten, ein spezielles Passwort anzulegen, es regelmäßig zu ändern und/oder die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu nutzen.
Der Kunde ist alleinig für den Schutz und die Sicherheit des Administratorkontos und der Benutzerkonten verantwortlich. In diesem Zusammenhang müssen der Administrator und jeder Benutzer die Vertraulichkeit ihres jeweiligen Benutzerkontos sicherstellen, einschließlich der Vertraulichkeit der Anmeldedaten wie des Passworts. Folglich dürfen sie TEAMLEADER nicht einmal ihre Login-Daten mitteilen (z. B. wenn sie TEAMLEADER über den Helpdesk um Hilfe bitten, siehe Artikel 13).
Jeder Schaden, der aus dem unvorsichtigen Umgang des Kunden oder der mit ihm verbundenen Benutzer mit diesen Zugangsdaten entsteht, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden und kann in keiner Weise zu einer Haftung von TEAMLEADER führen.
Der Kunde ist verpflichtet, TEAMLEADER jede (vermutete) Verletzung der Vertraulichkeit eines oder mehrerer Benutzerkonten sowie jede umstrittene Registrierung unverzüglich mitzuteilen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.
5.3 Einschränkungen
Die im Rahmen des Vertrages eingeräumten Rechte unterliegen Beschränkungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Teamleader-Software ausschließlich für seine internen Geschäftszwecke und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften der zuständigen Behörden zu verwenden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Teamleader Software nicht zu benutzen, um irgendwelche Aktivitäten auszuführen, die direkt oder indirekt ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbräuchlich, belästigend, unerlaubt oder verleumderisch sind oder sein können, noch um irgendwelche Aktivitäten auszuführen, die die (geistigen Eigentums-)Rechte von TEAMLEADER, seinen Partnern oder einer dritten Partei verletzen.
Der Kunde erkennt an, dass die Einhaltung dieses Artikels eine wesentliche Grundlage des Vertrags ist.
Der Kunde verpflichtet sich, die Teamleader-Software nicht missbräuchlich zu verwenden und die auferlegten Einschränkungen einzuhalten. Ohne dass die folgende Liste erschöpfend ist, verpflichtet sich der Kunde, Folgendes zu unterlassen:
- (Wieder-)Verkaufen, Abtreten, Verteilen, (Unter-)Lizenzieren, Vermieten, Verleasen, Verleihen, Verteilen oder auf irgendeine andere Art und Weise irgendwelche Rechte an der Teamleader Software, die unter diesem Vertrag gewährt werden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TEAMLEADER zu übertragen, oder irgendwelche Dienste oder davon abgeleitete Werke in ein Dienstleistungsbüro oder Outsourcing-Angebot an Dritte einzubeziehen.
- Die Teamleader-Software zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, zu verändern, zu übersetzen oder davon abgeleitete Arbeiten zu erstellen (mit Ausnahme von Kopien, Modifikationen oder abgeleiteten Arbeiten, die ausschließlich von den Berichten oder Übersichten erstellt werden, die ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden erstellt werden);
- Das Reverse-Engineering, die Disassemblierung oder die Dekompilierung der Teamleader-Software vorzunehmen oder anderen zu gestatten, dies zu tun;
- Die Teamleader-Software für illegale oder ungesetzliche Zwecke oder für die Übertragung von Daten zu verwenden, die illegal, verleumderisch, die Privatsphäre eines anderen verletzend, missbräuchlich, bedrohlich oder schädlich sind oder das geistige Eigentum eines anderen verletzen;
- Die Teamleader-Software zu benutzen, um illegale Aktivitäten durchzuführen oder zu fördern;
- Die Teamleader Software für die Übertragung von "Junk Mail", "Spam", "Chain Mail", "Phishing" oder andere unerwünschte Massenverbreitung von E-Mails zu verwenden;
- Die Teamleader-Software zu benutzen, um eine andere Person zu stalken, zu belästigen oder zu schädigen;
- Das gute Funktionieren der Teamleader Software und/oder der Website zu stören. Dazu gehört, dass der Kunde es unterlässt, Material zu versenden, zu verarbeiten oder zu speichern, das Software-Viren, Würmer, Trojanische Pferde oder andere schädliche oder bösartige Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält, die die Dienste und Interessen von TEAMLEADER, seinen verbundenen Unternehmen und seinen Kunden verletzen können. Die Kunden sollten auch keine Inhalte hochladen, die die Infrastruktur der Teamleader-Software und ihr ordnungsgemäßes Funktionieren belasten oder stören könnten;
- der Teamleader-Software Inhalte hinzuzufügen, die als unangemessen oder ungesetzlich angesehen werden können, weil sie illegal, ungesetzlich, schädlich, missbräuchlich, irreführend, bedrohlich, obszön, pornografisch, beleidigend oder rassistisch sind und/oder allgemeiner, weil sie gegen die öffentliche Moral oder die öffentliche Ordnung verstoßen;
- das Geschäftsmodell von TEAMLEADER oder seinen Partnern zu umgehen;
- die Teamleader Software – teilweise oder als Ganzes – in einer Art und Weise zu verwenden, die einen falschen oder irreführenden Eindruck, eine Zuschreibung oder eine Aussage über TEAMLEADER und/oder seine Partner oder eine dritte Partei erwecken kann.
- nach den Anmeldedaten anderer Benutzer fragen und/oder sich in das Benutzerkonto einer anderen Person einloggen;
- die Teamleader-Software auf betrügerische Weise zu benutzen (z. B. die Verwendung eines falschen Benutzerkontos und/oder die Angabe falscher Benutzerinformationen wird als betrügerische Nutzung angesehen);
- sich bei der Nutzung des Tools ohne die erforderliche Erlaubnis als eine andere (juristische oder natürliche) Person auszugeben;
- die Teamleader-Software in einer Art und Weise zu nutzen, die deutlich über die Nutzung durch einen durchschnittlichen Kunden hinausgeht und die das Netzwerk schädigen oder eine Überlastung des Systems verursachen könnte.
Der Kunde ist verpflichtet, (i) jede missbräuchliche und unbefugte Nutzung unverzüglich zu ahnden oder zu sanktionieren und (ii) TEAMLEADER unverzüglich schriftlich über eine solche Nutzung zu informieren.
5.4 Abhilfemaßnahmen
TEAMLEADER kann alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, wenn der Kunde oder ein zugehöriger Benutzer gegen den Vertrag, das geltende Recht, die Rechte Dritter oder die allgemein anerkannten Verhaltensregeln des Internets verstößt. TEAMLEADER behält sich einen großen Ermessensspielraum vor, um einen Verstoß zu sanktionieren, der im Verhältnis zum Verstoß steht. TEAMLEADER kann den Zugang zum Tool vorübergehend aussetzen oder dauerhaft verweigern. TEAMLEADER kann dem Kunden alle Kosten in Rechnung stellen, die ihm aufgrund der Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden entstehen.
Wenn es die Situation erfordert, können die oben genannten Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung ergriffen werden. Der Kunde hat nicht das Recht, Erstattungen oder Schadenersatz für die getroffenen Maßnahmen zu verlangen.
Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass die ergriffenen Maßnahmen unverhältnismäßig oder unbegründet sind, muss er TEAMLEADER innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Ergreifung der Maßnahme davon in Kenntnis setzen. TEAMLEADER wird diese Argumente berücksichtigen, ohne verpflichtet zu sein, die getroffenen Maßnahmen rückgängig zu machen.
5.5 Systemanforderungen
Die Nutzung der Teamleader-Software und der Zugriff darauf durch den Kunden setzt eine Internetverbindung und die Verwendung eines modernen Webbrowsers voraus (wir unterstützen alle Browser, empfehlen aber die Verwendung der neuesten Version von Google Chrome). Wenn ein veralteter Webbrowser verwendet wird, kann der Kunde möglicherweise nicht alle Funktionen der Teamleader-Software nutzen oder diese Funktionen können nicht optimal funktionieren.
Der Kunde ist für die angemessene und ausreichende Sicherheit der Geräte und der IT-Umgebung unter seiner Verantwortung verantwortlich.
6. Fakturierung und Zahlung
6.1 Fakturierung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Fakturierung durch TEAMLEADER einverstanden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle Rechnungen im Rahmen dieses Vertrags werden an die elektronische Adresse gesendet, die der Kunde bei der Bestellung der Dienste angegeben hat. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine Rechnungsdaten auf dem neuesten Stand zu halten. Der Kunde ist nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und den Folgen einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung befreit, wenn TEAMLEADER eine Rechnung unter Verwendung veralteter Rechnungsdaten des Kunden erstellt und versendet.
Lizenzgebühr
TEAMLEADER stellt seinen Kunden die Lizenzgebühr wie folgt in Rechnung:
- Im Falle einer vierteljährlichen Laufzeit: eine vierteljährliche Rechnung;
- Im Falle einer jährlichen Laufzeit: eine jährliche Rechnung.
Die Rechnung wird dem Kunden immer vor dem Beginn der jeweiligen Laufzeit zugestellt.
Upgrades
Upgrades (höheres Paket, zusätzliche Benutzerkonten, Erhöhung der Kundenkontolimits, siehe Artikel 4.4), die der Kunde während der Laufzeit bestellt, werden dem Kunden unmittelbar nach der Bestellung in Rechnung gestellt.
Onboarding-Dienste
Die einmalige Gebühr für Onboarding-Dienste wird von TEAMLEADER unmittelbar in Rechnung gestellt, nachdem die Auftragserteilung durch den Kunden eingegangen ist.
6.2 Zahlung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Rechnungen von TEAMLEADER automatisch in voller Höhe per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftverfahren (SDD) – je nachdem, was der Kunde bei der Bestellung der Leistungen gewählt hat – zum Rechnungsdatum eingezogen. Im Falle der Zahlung per SEPA-Lastschrift (SDD) weicht TEAMLEADER also aufgrund interner Verfahren formell von der gesetzlichen Hinweispflicht mit Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen vor dem Einzug ab.
Bei der Verarbeitung der Zahlungen nutzt TEAMLEADER die Dienste externer professioneller und spezialisierter Partner, die eine Zahlungsplattform betreiben. Die Online-Zahlungen erfolgen mithilfe sicherer Protokolle. Alle Online-Zahlungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Betreibers der Zahlungsplattform, der die alleinige Verantwortung für die korrekte Verarbeitung aller Online-Zahlungen trägt.
Die Finanzdaten des Kunden, die im Rahmen einer Online-Zahlung eingegeben werden, werden nur zwischen dem externen Partner und den betroffenen Finanzinstituten ausgetauscht. TEAMLEADER hat keinen Zugang zu den vertraulichen Finanzdaten des Kunden.
Rechnungen können vom Kunden nur innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Rechnungsdatum unter Angabe des Rechnungsdatums, der Rechnungsnummer und einer ausführlichen Begründung per E-Mail (invoicing@teamleader.eu) rechtmäßig angefochten werden. Eine solche Anfechtung entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Die bedingungslose Zahlung der Rechnung durch den Kunden wird als ausdrückliches Einverständnis mit der Rechnung betrachtet.
Teilzahlungen des Kunden werden stets unter Vorbehalt und unbeschadet akzeptiert und zunächst auf die Inkassokosten, dann auf den Schadenersatz, die fälligen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme angerechnet, wobei die Anrechnung auf die älteste offene Hauptsumme bevorzugt wird.
6.3 Konsequenzen von Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung
Für jede Rechnung, die vom Kunden am Fälligkeitstag ganz oder teilweise nicht bezahlt wurde, schuldet der Kunde von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Verzugsmonat, wobei ein bereits begonnener Monat als vollendet gilt. Der geschuldete Betrag erhöht sich um alle Inkassokosten, die TEAMLEADER im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung aufgewendet hat, zuzüglich 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch um 150 € (exkl. MwSt.) als pauschaler Schadensersatz, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, eine höhere Entschädigung zu fordern.
Wenn der Kunde eine oder mehrere Rechnungen nicht bezahlt, hat TEAMLEADER das Recht, den Zugang zu den Diensten vorübergehend auszusetzen, bis die tatsächliche und vollständige Zahlung durch den Kunden eingegangen ist. Die vorübergehende Aussetzung des Zugangs zu den Diensten hat jedoch keinen Einfluss auf die Fortsetzung der Laufzeit. Darüber hinaus kann TEAMLEADER den Vertrag einseitig kündigen, wenn der Kunde nicht zahlt oder wiederholt in Verzug gerät.
Verspätete oder ausbleibende Zahlung hat zur Folge, dass alle anderen Rechnungen von TEAMLEADER an den Kunden sofort fällig werden, auch wenn sie noch nicht fällig sind, und dass alle zulässigen Zahlungsbedingungen nicht mehr gelten. Dasselbe gilt im Falle einer drohenden Insolvenz, einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Auflösung, einer Aussetzung der Zahlung, sowie im Falle aller anderen Fakten, aus denen hervorgeht, dass der Kunde zahlungsunfähig ist.
7. Geistiges Eigentum
7.1 TEAMLEADERs Rechte an geistigem Eigentum
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass TEAMLEADER und seine Partner der alleinige Eigentümer der Teamleader Software und/oder anderer geistiger Eigentumsrechte in Bezug auf diese sind und bleiben. Alle derartigen Rechte und der Geschäftswert liegen und bleiben bei TEAMLEADER and seinen verwandten Unternehmen.
Folglich beinhaltet die dem Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrags (siehe Artikel 5.2) gewährte Lizenz lediglich das Recht, die Teamleader-Software kostenpflichtig zu nutzen. Im Rahmen dieses Vertrags werden keine stillschweigenden Lizenzen gewährt.
Unter keinen Umständen beinhaltet eine solche Lizenz:
- Eine Übertragung des Eigentums an der Teamleader Software durch TEAMLEADER auf den Kunden bewirken;
- Dem Kunden keine Rechte an der Teamleader Software, noch an Handelsnamen und/oder Markenzeichen von TEAMLEADER oder seinen verbundenen Unternehmen zu gewähren, und
- Gewährung von Rechten für den Kunden, von TEAMLEADER eine Kopie der Software oder anderer Produkte zu verlangen, die von TEAMLEADER zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden.
Der Kunde darf daher keine Warenzeichen, Handelsnamen oder Markennamen von TEAMLEADER oder seinen verbundenen Unternehmen verwenden (z. B., aber nicht beschränkt auf die Verwendung in Metatags, Schlüsselwörtern oder verstecktem Text), ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von TEAMLEADER und/oder seinen verbundenen Unternehmen.
Unbeschadet des Rechts des Kunden oder Dritter, die Gültigkeit des geistigen Eigentums von TEAMLEADER anzufechten, darf der Kunde keine Handlungen vornehmen oder Dritte zu Handlungen ermächtigen, die die geistigen Eigentumsrechte von TEAMLEADER – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Urheberrechte, Geschmacksmuster, Marken oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte – ungültig machen oder verletzen könnten, oder Dritte ermächtigen, Handlungen zu unterlassen, die durch ihre Unterlassung eine solche Wirkung haben würden oder selbst diese Handlungen zu unterlassen.
Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER über jede tatsächliche, drohende oder vermutete Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von TEAMLEADER, von der er Kenntnis erlangt, sowie über jeden Anspruch eines Dritten aufgrund der Nutzung der Dienste zu informieren.
7.2 Dokumentation
Vorbehaltlich dieser Nutzungsbedingungen gewährt TEAMLEADER dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit (siehe Artikel 8) zur Vervielfältigung von Kopien der Dokumentation ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden in Verbindung mit seiner Lizenz (siehe Art. 5.2).
Der Kunde erkennt Folgendes an:
- Es wird kein Recht gewährt, die Dokumentation zu veröffentlichen, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen.
- die Dokumentation Teil des geistigen Eigentums von TEAMLEADER ist und verpflichtet sich hiermit, alle Eigentumshinweise, einschließlich etwaiger Urheberrechts-, Marken- oder Vertraulichkeitshinweise, die in Kopien der Dokumentation enthalten sind, genau zu reproduzieren.
7.3 Referenzen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TEAMLEADER in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen durch TEAMLEADER, z. B. auf der Website, kostenlos auf die Markennamen, Warenzeichen oder Servicemarken des Kunden (zusammenfassend die „Marken“) verweisen darf, ohne dass damit ein Recht, ein Titel oder ein Interesse übertragen wird.
TEAMLEADER wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums jegliche Nutzung der Marken des Kunden in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistungen einstellen, wenn (i) der Vertrag gekündigt wird oder (ii) eine Aufforderung des Kunden eingeht, eine solche Nutzung einzustellen.
8. Dauer
Jede Softwarelizenz hat eine verlängerbare Laufzeit von entweder einem Vierteljahr oder einem Jahr, je nachdem, was der Kunde bei der Bestellung der Dienste bevorzugt hat.
Eine neue Laufzeit, die der vorherigen (ursprünglichen oder verlängerten) Laufzeit von einem Vierteljahr bzw. einem Jahr entspricht, beginnt automatisch, wenn der Vertrag nicht spätestens fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Verlängerungsdatum vom Kunden gekündigt wird, was TEAMLEADER berechtigt, dem Kunden die verlängerte Laufzeit in Rechnung zu stellen.
Im Falle einer Vertragsverlängerung basiert der anwendbare Preis immer auf dem Stand des Kundenkontos unmittelbar vor dem Verlängerungsdatum (ohne Berücksichtigung von Preiserhöhungen, siehe Artikel 4.3). Das bedeutet, dass alle Upgrades, die während der vorherigen Laufzeit vorgenommen wurden, auch während der neuen Laufzeit gelten. Rechtzeitige Downgrades werden auf die gleiche Weise berücksichtigt.
9. Beendigung
9.1 Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann die Softwarelizenz mit Hilfe der In-App-Funktionalität kündigen (weitere Informationen finden Sie in unserem Support-Centre):
(i) jederzeit und aus beliebigem Grund, sofern eine solche Kündigung mindestens fünfzehn (15) Kalendertage vor dem Verlängerungsdatum erfolgt.
Jede Kündigung der Softwarelizenz durch den Kunden, die weniger als 15 Kalendertage vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt, ist gegenstandslos, da sich der Vertrag automatisch verlängert (siehe Artikel 8). Folglich ist der Kunde verpflichtet, die Rechnung für die verlängerte Laufzeit zu bezahlen, auch wenn er nicht die Absicht hat, die Dienste weiterhin zu nutzen.
(ii) Wenn der Kunde mit einer wesentlichen Änderung des Vertrages nicht einverstanden ist und die Kündigung innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Benachrichtigung durch TEAMLEADER erfolgt.
Wesentliche Änderungen des Vertrags umfassen:
- Eine wesentliche Änderung dieser Nutzungsbedingungen durch TEAMLEADER (siehe Artikel 2.6);
- Eine Preiserhöhung, die den Kunden erheblich beeinträchtigt (siehe Artikel 4.3);
Eine Änderung des Serviceangebots, die einen erheblichen Nachteil für den Kunden mit sich bringt (siehe Artikel 16).
Unter keinen Umständen berechtigt die Kündigung den Kunden, von TEAMLEADER irgendeine Art von Schadenersatz oder Entschädigung zu verlangen.
9.2 Kündigung durch TEAMLEADER
Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die TEAMLEADER möglicherweise gegenüber dem Kunden hat, kann TEAMLEADER den Vertrag jederzeit und ohne rechtliche Intervention im Falle außergewöhnlicher Umstände kündigen, die eine professionelle Kooperation zwischen TEAMLEADER und dem Kunden unmöglich machen.
Der Kunde erkennt an, dass folgende Umstände als außergewöhnlich zu betrachten sind:
(i) Wenn TEAMLEADER feststellt oder gewichtige Gründe hat, anzunehmen, dass:
- Der Kunde in erheblicher Weise gegen eine der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt (insbesondere wenn der Kunde gegen die in Artikel 5.4 genannten Einschränkungen verstößt).
Soweit dies noch sinnvoll ist, wird TEAMLEADER den Kunden zunächst über den Verstoß informieren und ihn auffordern, (i) die Situation zu bereinigen sowie (ii) einen solchen Verstoß zu unterlassen und, wenn möglich, (iii) einen solchen Verstoß oder solche Verstöße in Zukunft zu verhindern.
- Der Kunde die Dienste für unbefugte, illegale und/oder unangemessene Zwecke nutzt;
- Der Vertrag mit dem Kunden auf unkorrekten oder falschen Informationen des Kunden basiert; oder
- der Kunde die Dienstleistungen aus Gründen bestellt hat, die nicht als objektiv vernünftig und akzeptabel betrachtet werden können.
(ii) Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, Konkurs anmeldet, der Konkurs eröffnet wird, in die Liquidation oder ähnliche Prozesse geht oder sich im Liquidationsprozess befindet;
(iii) Wenn der Kunde einen Akt der Unehrlichkeit, der Illoyalität oder des Betrugs gegenüber TEAMLEADER oder seinen verbundenen Unternehmen begeht;
Im Falle einer solchen Kündigung durch TEAMLEADER, die per E-Mail mitgeteilt wird, wird der Vertrag automatisch und ohne Kündigungsfrist oder Entschädigung beendet, unbeschadet des Rechts von TEAMLEADER, vom Kunden eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen. TEAMLEADER ist berechtigt, jeden Antrag des Kunden auf Abschluss eines (neuen) Vertrags über die Nutzung der Dienste abzulehnen.
9.3 Konsequenzen der Kündigung
Bei Beendigung der Softwarelizenz:
- Durch den Kunden:
TEAMLEADER verpflichtet sich, das Kundenkonto so schnell wie möglich nach Ablauf der Softwarelizenz zu deaktivieren. TEAMLEADER wird sich nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Voraus über die Deaktivierung des Kundenkontos zu informieren.
Dem Kunden wird empfohlen, die Kundendaten vor Ablauf der Softwarelizenz mit Hilfe der verfügbaren Export-Tools zu exportieren. Ein Export nach Beendigung der Softwarelizenz kann nur für einen begrenzten Zeitraum (siehe DPA) und mit Unterstützung von TEAMLEADER erfolgen, wobei TEAMLEADER die Kosten für den Aufwand in Rechnung stellen kann.
- Durch TEAMLEADER:
TEAMLEADER wird (i) nach eigenem Ermessen einen Zeitraum festlegen, innerhalb dessen das Kundenkonto deaktiviert wird, und (ii) dem Kunden gegebenenfalls ermöglichen, die Kundendaten aus dem Kundenkonto zu exportieren.
Die Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form geliefert, wenn sie exportiert werden. TEAMLEADER versucht, die exportierten Kundendaten so vollständig wie möglich zu liefern, kann aber keine absolute Garantie dafür geben.
Bei Beendigung des Vertrags gibt jede Partei alle vertraulichen Informationen und geschützten Materialien der anderen Partei zurück (siehe Artikel 11).
Wird der Vertrag aus einem anderen Grund als einem groben Fehlverhalten von TEAMLEADER gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, den Betrag für den verbleibenden Teil der laufenden Laufzeit (und ggf. für die folgende Laufzeit) zu zahlen, auch wenn er die Dienste nicht mehr nutzt. Bereits an TEAMLEADER gezahlte Beträge für die laufende und/oder kommende Laufzeit werden von TEAMLEADER einbehalten und nicht zurückerstattet.
Die folgenden Artikel bleiben ungeachtet des Ablaufs oder der Beendigung dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, in vollem Umfang und in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen in Kraft: Artikel 7 (Geistiges Eigentum), 10 (Haftung), 11 (Personenbezogene Daten und Datenschutz) und 12 (Vertraulichkeit).
10. Haftung
Die Haftung von TEAMLEADER ist auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (i) Rechnungswert der letzten Rechnung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder (ii) Höhe der Zahlung der von TEAMLEADER abgeschlossenen Versicherungspolicen. Die Haftung von TEAMLEADER ist in jedem Fall auf die nach belgischem Recht vorgeschriebene Haftung beschränkt.
Der Kunde akzeptiert, dass er TEAMLEADER immer so schnell wie möglich über alle Schäden informieren muss, die er durch die Nutzung der Dienste erlitten hat. Jegliche Verschlimmerung des Schadens, die sich aus dem Versäumnis einer solchen unverzüglichen Mitteilung ergibt, kann TEAMLEADER nicht angelastet werden.
Sofern in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes dargestellt oder garantiert wird, werden die Dienste sowie die Dokumentation und alle anderen von TEAMLEADER zur Verfügung gestellten Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der geltenden Gesetze ohne Mängelgewähr bereitgestellt. TEAMLEADER schließt daher alle sonstigen Zusagen, Bedingungen, Erklärungen und Garantien – ob ausdrücklich oder implizit – aus, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf implizite Garantien der Eignung für einen bestimmten Zweck, der zufriedenstellenden Qualität, der angemessenen Professionalität und Sorgfalt, der Systemintegration und/oder der Genauigkeit von Daten.
Darüber hinaus garantiert TEAMLEADER nicht, dass die Dienste alle Anforderungen des Kunden erfüllen. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, (i) die Demo (siehe Artikel 3.1) zu nutzen, bevor er ein zahlender Kunde wird, und (ii) jederzeit weitere Informationen von TEAMLEADER in dieser Hinsicht anzufordern. Der Kunde erklärt daher, ausreichend über den Inhalt und den Umfang der Dienstleistungen informiert worden zu sein.
Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des vorhergehenden Abschnitts garantiert TEAMLEADER nicht, dass: (i) dass die Leistung der Teamleader-Software ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass alle Fehler und/oder Bugs (innerhalb einer angemessenen Zeit) korrigiert werden, (ii) dass die Teamleader-Software ständig verfügbar, frei von Viren, rechtzeitig und vollständig sein wird, oder (iii) dass die von der Teamleader-Software bereitgestellten Informationen vollständig, richtig, genau und nicht irreführend sind.
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Teamleader-Software durch den Kunden und die mit ihm verbundenen Benutzer erfolgt unter ihrer vollen Verantwortung und auf ihr eigenes Risiko. TEAMLEADER haftet in keiner Weise für direkte oder indirekte Schäden, die aus dieser vorgesehenen Nutzung resultieren. Daher sind der Kunde und die mit ihm verbundenen Nutzer allein verantwortlich für jegliche Schäden an ihren Computern (Programmen), drahtlosen Geräten und/oder anderen Ausrüstungen.
TEAMLEADER haftet nicht für:
- Indirekte Schäden und/oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einkommensverluste, Verlust von Firmenwert und Schäden am Eigentum des Kunden aufgrund der Nutzung der Dienste). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn TEAMLEADER ausdrücklich über den potenziellen Verlust durch den Kunden informiert wurde;
- Defekte, die direkt oder indirekt durch Handlungen seitens des Kunden oder eines Dritten verursacht wurden, unabhängig davon, ob sie durch einen Fehler oder Fahrlässigkeit verursacht werden;
- Schäden, die durch die Nutzung der Dienste für einen anderen Zweck als den, für den sie von TEAMLEADER entwickelt wurden oder vorgesehen sind, entstehen;
- zusätzliche Schäden, die durch weitere Nutzung durch den Kunden, Administrator und/oder die Nutzer verursacht wurden, nachdem ein Defekt festgestellt wurde;
- Der Verlust oder die falsche Verwendung der Kundendaten, es sei denn, dies ist ausschließlich auf ein Verschulden von TEAMLEADER zurückzuführen;
- Schäden durch Nichtbefolgung von Ratschlägen und/oder Richtlinien, die von TEAMLEADER vorgegeben wurden und die TEAMLEADER immer nach eigenem Ermessen formuliert;
Schäden, die durch höhere Gewalt oder Härtefälle verursacht werden (siehe Artikel 17).
Darüber hinaus akzeptiert der Kunde, dass TEAMLEADER keine Garantie dafür bietet, dass der Kunde durch die Nutzung der Dienste automatisch die Vorschriften oder Anforderungen erfüllt, die in irgendeinem Rechtsgebiet gelten, mit Ausnahme der Vorschriften oder Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Belgien gelten. TEAMLEADER kann daher nicht für spätere Änderungen jeglicher Art derartiger Gesetze und/oder Bestimmungen haftbar gemacht werden.
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde keine (vertraulichen) Informationen (z.B. eine Excel-Tabelle mit Daten, einschließlich Kundendaten) und keine Zugangsdaten an einen Mitarbeiter von TEAMLEADER weitergibt, auf welche Weise und aus welchem Grund auch immer. Sollte der Kunde entgegen den obigen Ausführungen solche Daten an TEAMLEADER weitergeben, so erkennt der Kunde an, dass er ausschließlich auf eigenes Risiko handelt. In solchen Fällen kann TEAMLEADER nicht die gleiche Sicherheit und Vertraulichkeit in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Informationen garantieren, wie sie in Bezug auf die Kundendaten garantiert wird.
Der Kunde verpflichtet sich, TEAMLEADER und alle seine leitenden Angestellten, Direktoren, Partner, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen von allen Ansprüchen jeglicher Art freizustellen und/oder schadlos zu halten, die sich aus dem Bestehen, der Umsetzung, der Nichteinhaltung und/oder der Beendigung dieser Nutzungsbedingungen ergeben könnten und die durch seine eigene Fahrlässigkeit, Schuld oder Nachlässigkeit oder durch einen seiner Nutzer verursacht wurden.
11. Personenbezogene Daten und Datenschutz
11.1 TEAMLEADER als Datenverantwortlicher
TEAMLEADER verarbeitet personenbezogene Daten über den (potenziellen) Kunden, die Benutzer des Kunden und/oder alle anderen Mitarbeiter des Kunden. Da TEAMLEADER die genannten personenbezogenen Daten für eine Reihe von eigenen Zwecken verarbeitet (hauptsächlich zur Bereitstellung der Dienste, aber z. B. auch zum Versand von Newslettern und anderen Marketingmitteilungen), handelt TEAMLEADER als „Datenverantwortlicher“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung.
TEAMLEADERs Erklärung zum Datenschutz enthält alle relevanten Informationen über die Art und Weise, wie TEAMLEADER in seiner Eigenschaft als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher mit personenbezogenen Daten umgeht (einschließlich der Zwecke der Datenverarbeitung, der Art(en) der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, des Zeitraums, für den sie gespeichert werden, der Empfänger der Daten usw.). Die Datenschutzerklärung von TEAMLEADER muss zusammen mit der Cookie-Richtlinien von TEAMLEADER gelesen werden.
Durch den Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Demo – wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Datenschutzerklärung gelesen und deren Inhalt verstanden hat.
11.2 TEAMLEADER als Datenverarbeiter
Vorbehaltlich der in Artikel 12.3 vorgesehenen Ausnahmen erkennt der Kunde an, dass er als „Datenverantwortlicher“ und TEAMLEADER als „Datenverarbeiter“ im Sinne der Datenschutzgesetzgebung handelt:
- Die Verarbeitung personenbezogener Kundendaten; und
- Die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten seiner Nutzer, sofern diese personenbezogenen Daten nur für die Zwecke des Kunden in das Kundenkonto eingegeben werden und von TEAMLEADER lediglich im Namen des Kunden verarbeitet werden.
Für alle diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich die DPA, die diesen Nutzungsbedingungen als Anhang beigefügt ist und die in jedem Benutzerkonto zur Verfügung gestellt wird. Eine Übersicht über die spezifischen personenbezogenen Daten, die von TEAMLEADER in seiner Eigenschaft als „Datenverarbeiter“ verarbeitet werden, sowie über die Sicherheitsmaßnahmen, die zum Schutz dieser personenbezogenen Daten ergriffen werden, findet sich in der DSGVO.
Durch den Abschluss eines Vertrages mit TEAMLEADER – einschließlich der Registrierung für eine Demo – bestätigt der Kunde, dass er die DPA gelesen und akzeptiert hat.
12. Vertraulichkeit
12.1 Allgemeines
Alle Informationen, die zwischen den Vertragsparteien schriftlich oder mündlich vor Abschluss des Vertrags sowie während der Laufzeit des Vertrags ausgetauscht werden, sind als vertraulich zu betrachten und von jeder Partei mit größtmöglicher Verschwiegenheit zu behandeln.
Dazu gehören unter anderem: alle Informationen finanzieller, kommerzieller, rechtlicher, steuerlicher, sozialer, technischer und organisatorischer Art, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Geschäftspartner-, Kunden- und Lieferantendaten, Mitarbeiterdaten, personenbezogene Daten, Programme, Quellcodes, Computerprogramme, Computercode, Module, Skripte, Algorithmen, Merkmale und Funktionsweisen, Erfindungen (unabhängig davon, ob sie patentierbar sind oder nicht), Prozesse, Diagramme, Testverfahren, Softwaredesign und -architektur, Design- und Funktionsspezifikationen. Für den Kunden umfasst dies auch Kundendaten.
Im Einzelnen verpflichtet sich der Empfänger:
- Er darf die vertraulichen Informationen nur für sich selbst und nur unter äußerster Geheimhaltung verwenden;
- Er darf die vertraulichen Informationen in keiner Weise, außer zum Zweck der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien, verwenden, reproduzieren oder zuweisen;
- Er darf sich nicht beteiligen (oder anderen erlauben, sich zu beteiligen) an Reverse-Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung vertraulicher Informationen.
- Er darf keinen kommerziellen Nutzen aus den vertraulichen Informationen ziehen;
- Er darf vertrauliche Informationen, von denen er Kenntnis hat, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der offenbarenden Partei preisgeben, offenbaren oder Dritten verfügbar machen;
- Er darf solche vertraulichen Informationen nur an die Mitarbeiter weitergeben, die im Rahmen der (möglichen) Zusammenarbeit zwischen den Parteien Kenntnis von diesen Informationen erhalten müssen und der Empfänger bescheinigt und garantiert, dass sich diese Mitarbeiter zuvor, als Bedingung ihrer Einstellung, verpflichtet haben, Bedingungen einzuhalten, die im Wesentlichen mit den Bestimmungen vergleichbar sind, die für den Empfänger im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen gelten.
Die offenbarende Partei bleibt jederzeit alleinige Inhaberin ihrer vertraulichen Informationen. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Bestimmungen in Artikel 12.2 und 12.3 gewähren die vorliegenden Nutzungsbedingungen dem Empfänger keinerlei Rechte oder Anteile an den vertraulichen Informationen.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt so lange, wie der Vertrag zwischen den Parteien besteht, und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab der Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer.
12.2 Ausnahmen, die für beide Parteien gelten
Die in Artikel 12.1 festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für die folgenden Informationen:
- Informationen, die öffentlich verfügbar, öffentlich verbreitet und/oder der allgemeinen Öffentlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bekannt sind;
- Informationen, die vom Empfänger in rechtmäßiger Weise auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Partei als der offenbarenden Partei bezogen werden, wobei diese dritte Partei ihrerseits nicht an eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der offenbarenden Partei gebunden ist;
- Informationen, deren Offenbarung/Bekanntgabe gesetzlich vorgeschrieben ist oder von einem Bericht oder einer anderen Behörde (jeglicher Art) angeordnet wird. Soweit möglich, erörtert der Empfänger vor einer Offenlegung/Bekanntgabe den Umfang und die Art und Weise einer solchen Offenlegung/Bekanntgabe mit der offenlegenden Partei.
12.3 Ausnahmen, die für TEAMLEADER gelten
Abweichend von der in Artikel 12.1 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtung gewährt der Kunde TEAMLEADER und seinen verbundenen Unternehmen ausdrücklich eine weltweite, unbefristete, unwiderrufliche und gebührenfreie Lizenz zur:
- Ideen, Anregungen, Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Korrekturen oder sonstige Rückmeldungen des Kunden, die der Verbesserung und/oder Erweiterung der Dienstleistungen dienen, zu nutzen und/oder zu vermarkten.
- Quantitative Daten, die aus der Nutzung der Teamleader-Software durch den Kunden abgeleitet werden (z. B. durchschnittliche Anzahl der erstellten Rechnungen, durchschnittliche Anzahl der hinzugefügten Kontakte, durchschnittliche Anzahl der Benutzer usw.) für Geschäftszwecke, einschließlich Branchenanalyse, Benchmarking, Analytik und Marketing, zu sammeln, zu verwenden und offenzulegen. Alle Daten werden nur in zusammengefasster und anonymisierter Form weitergegeben und lassen keine Rückschlüsse auf den Kunden, seine Benutzer oder sonstige Dritte zu.
- Anonyme und anonymisierte Kundendaten (d.h. Daten, die nicht zur Identifizierung einer Person verwendet werden können) für Forschungs-, Schulungs-, Ausbildungs-, statistische und kommerzielle Zwecke zu verwenden.
13. Support - Helpdesk
Für den Fall, dass der Kunde Hilfe benötigt oder eine Anfrage bezüglich der Dienste hat, wird dem Kunden empfohlen, sich zuerst an das Support-Centre von TEAMLEADER zu wenden.
Wenn die im Support-Centre von TEAMLEADER zur Verfügung gestellten Informationen nicht die gewünschte Unterstützung bieten, kann der Kunde den TEAMLEADER-Helpdesk kostenlos kontaktieren, indem er ein Support-Ticket einreicht. Der TEAMLEADER-Helpdesk ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr (MEZ) erreichbar, mit Ausnahme von Feiertagen oder Feiertagsersatz nach Wochenenden.
Der TEAMLEADER Helpdesk wird sich nach Kräften bemühen, dem Kunden so schnell wie möglich nach der Support-Anforderung zu helfen.
14. Verfügbarkeit, Wartung und Updates
TEAMLEADER bietet seinen Kunden die Möglichkeit, jederzeit, live und in Echtzeit die Verfügbarkeit der Teamleader Software über seine Website zu überprüfen.
Im Falle von Problemen mit der Verfügbarkeit der Teamleader Software verpflichtet sich TEAMLEADER, sich nach besten Kräften zu bemühen, das Problem so schnell wie möglich zu lösen, ohne jedoch eine Garantie in Bezug auf die Reaktions- und Lösungszeiten zu geben. TEAMLEADER steht es in jedem Fall und gegebenenfalls frei zu bestimmen, was als angemessene Lösung oder Entschädigung für seine Kunden in dieser Hinsicht zu betrachten ist.
TEAMLEADER ist bestrebt, die Qualität der Dienste durch regelmäßige Wartungsarbeiten und Aktualisierungen hoch zu halten. TEAMLEADER verpflichtet sich, die Auswirkungen solcher Wartungsarbeiten und Updates auf die Verfügbarkeit der Teamleader Software zu minimieren, schließt aber diesbezügliche Ausfallzeiten nicht aus. Auf jeden Fall bemüht sich TEAMLEADER nach Kräften, den Kunden zu gegebener Zeit hierüber zu informieren, es sei denn, dies ist unmöglich oder nicht sinnvoll (z. B. bei Dringlichkeit).
TEAMLEADER ist unter keinen Umständen verpflichtet, den Kunden aufgrund einer Nichtverfügbarkeit zu entschädigen.
15. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, die TEAMLEADER dem Kunden im Rahmen dieses Vertrags zukommen lassen muss, sind ausreichend, wenn sie über eine Mitteilung unter Verwendung der zuletzt bekannten Kontaktdaten des Kunden (die dieser möglicherweise bei der ersten Registrierung angegeben hat) erfolgen. Von allen Nutzern wird erwartet, dass sie ihre Kontaktinformationen auf dem neuesten Stand halten. TEAMLEADER kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Kunde eine bestimmte Mitteilung nicht erhalten hat, weil die verfügbaren Kontaktinformationen nicht mehr korrekt waren.
Jegliche formelle Mitteilung an TEAMLEADER sollte über die in diesen Nutzungsbedingungen dafür vorgesehenen Kontaktadressen erfolgen.
16. Änderungen der Dienstleistungen
TEAMLEADER hat das Recht, sein Angebot und die Zusammensetzung seiner Dienstleistungen jederzeit zu ändern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Angebot und die Zusammensetzung der Pakete, welche Funktionalitäten unterstützt werden). Falls TEAMLEADER seine Dienste ändert, wird TEAMLEADER den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung durch eine Mitteilung informieren.
17. Höhere Gewalt / Härtefälle
TEAMLEADER kann nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn diese Nichterfüllung auf höhere Gewalt oder einen Härtefall zurückzuführen ist.
Zu den üblichen Fällen von höherer Gewalt oder Härte gehören: alle Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar und unvermeidbar waren und die TEAMLEADER an der Erfüllung des Vertrags hindern oder die die Erfüllung des Vertrags finanziell oder anderweitig schwieriger machen würden, als dies normalerweise der Fall wäre (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Krieg, Naturkatastrophen, Feuer, Beschlagnahme, Epidemien und Pandemien, Verzögerungen bei oder Konkurs von durch TEAMLEADER beauftragten Dritten, Personalmangel, Streiks, organisatorische Umstände, Bedrohung oder terroristische Handlungen, Eingriffe von Behörden, Stromunterbrechungen und Ausfälle oder Unterbrechungen von Kommunikationseinrichtungen, Software oder Hardware).
Die vorgenannten Situationen berechtigen TEAMLEADER, die Ausführung des Vertrags durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden zu verändern und/oder auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet zu sein. TEAMLEADER ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Situation höherer Gewalt und/oder der Härtefall länger als zwei (2) Monate andauert.
18. Vergütung (Netting)
Gemäß den Bestimmungen des belgischen Gesetzes über Finanzsicherheiten vom 15. Dezember 2004 vereinbaren die Parteien, dass in ihrer gegenseitigen Beziehung ab dem Beginn des Vertrags zwischen TEAMLEADER und dem Kunden alle derzeit bestehenden, sowie alle künftigen Schulden immer automatisch und ipso jure gegeneinander verrechnet und ausgeglichen werden, unabhängig von ihrem Fälligkeitsdatum, ihrem Zahlungsziel oder der Währung, in der sie ausgedrückt wurden.
Bei konkurrierenden Gläubigern ist die Forderung der anderen Partei gegenüber der Partei, die mit konkurrierenden Gläubigern zu tun hat, stets auf den Restbetrag nach der Aufrechnung der anrechenbaren Beträge beschränkt, und die endgültige Aufrechnung hat in jedem Fall Rechtswirkung gegenüber dem Kurator und den übrigen Gläubigern, die daher selbst keine Einwände erheben oder sich den von den Parteien durchgeführten vorgenannten Ausgleichen oder Schuldenvergleichen widersetzen können.
19. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Alle Probleme, Fragen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Auslegung, Vollstreckung, Erfüllung oder Beendigung dieser Vereinbarung unterliegen dem belgischen Recht und werden nach diesem ausgelegt.
Alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchsetzung, Erfüllung oder Beendigung dieses Vertrags unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von TEAMLEADER.
20. Sprache
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erkennt der Kunde an, dass die Sprache dieser Nutzungsbedingungen auch die Arbeitssprache im gesamten Geschäftsverkehr mit TEAMLEADER sein wird.
Die Originalsprache dieser Nutzungsbedingungen ist Englisch. Übersetzungen oder Dokumente, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, werden stets als Bonus für den Kunden betrachtet. Im Falle eines Konflikts zwischen den verschiedenen Fassungen ist stets die englische Fassung maßgebend.
21. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder eines Teils davon berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln und/oder des Rests der betreffenden Bestimmung. Bei Unwirksamkeit werden die Parteien verhandeln, um die unwirksame Bestimmung durch eine gleichwertige Bestimmung zu ersetzen, die dem Geist dieser Nutzungsbedingungen entspricht. Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kann der zuständige Richter die ungültige Bestimmung auf das (gesetzlich) zulässige Maß herabsetzen.
Die (wiederholte) Nichtausübung von Rechten durch TEAMLEADER kann nur als Duldung einer bestimmten Situation ausgelegt werden und führt nicht zu einer Verwirkung von Rechten.
TEAMLEADER ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen oder an ein anderes Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung, der Fusion, der Konsolidierung oder einer anderen Veräußerung aller oder eines wesentlichen Teils seiner Vermögenswerte oder Geschäfte abzutreten oder zu übertragen.